Die Prüfungsordnung für die neuen Studiengänge gilt ab dem Wintersemester 2019/20.
B.A.-Hauptfach
B.A.-Nebenfach
M.A.
Wechselregelung von der alten Prüfungsordnung (WS 2012/13) in die neue Prüfungsordnung (WS 2019/20)
Ein Wechsel ist grundsätzlich jederzeit möglich, damit entfällt auch die Notwendigkeit, das Latium nachzuweisen. Allerdings enthält der neue B.A.-Studiengang sowohl im Hauptfach als auch im Nebenfach mehr Lehrveranstaltungen und andere Prüfungsleistungen (insbesondere: Terminologie-Klausur, Rhetorikum), die Sie nachholen müssen. Dies gilt auch für den M.A.-Studiengang.
- Alle notwendigen Informationen finden Sie hier.
- Sonderregelungen sind nicht möglich.
- Ein Termin für eine Informationsveranstaltung wird in Kürze bekanntgegeben.
- Umschreibungen sind nur zu bestimmten Terminen möglich – diese Termine werden auch in Kürze bekanntgegeben.