Aktuelles
Liebe Erstsemester des Bachelor-Studiengangs „Allgemeine Rhetorik“,
herzlich Willkommen am Seminar für Allgemeine Rhetorik!
Am 09.10.2023 beginnt die allgemeine Orientierungswoche der Universität Tübingen. Wir empfehlen Ihnen, die Veranstaltung zu der Online-Plattform ALMA zu besuchen. Informationen zur allgemeinen Orientierungswoche finden Sie auf der Seite der Universität Tübingen.
Am 16.10.2023 beginnt die verbindliche Orientierungswoche für Erstsemester des Faches Allgemeine Rhetorik.
In der Orientierungswoche erhalten Sie Informationen über:
- die Kursanmeldung,
- den gesamten Studienablauf,
- Beratungsangebote.
Sie erhalten demnächst eine E-Mail mit allen relevanten Informationen für diese Veranstaltungswoche. Bitte kontrollieren Sie dazu Ihre neue studentische Mailadresse! Falls Sie bis zum 13.10.2023 noch keine E-Mail von uns erhalten haben sollten, melden Sie sich bitte selbstständig bei uns (E-Mail-Adresse: ba-beratung@rhetorik.uni-tuebingen.de). Eine Kursanmeldung über ALMA für die Kurse der Rhetorik ist vorab nicht nötig und auch nicht sinnvoll, da im Rahmen der Verbindlichen Vorbesprechung I die Gruppen eingeteilt werden.
Einen Überblick über die Veranstaltungen finden Sie unten.
Nähere Informationen zu den Veranstaltungen der Fachschaft finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: wir behalten uns Änderungen vor. Bitte informieren Sie sich zeitnah nochmals.
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Generelle Informationen
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Bewerbung und Zulassung
Die B.A.-Studiengänge „Allgemeine Rhetorik“ können jeweils zum Wintersemester begonnen werden. Die Einschreibung erfolgt online über ALMA, das zentrale Portal des Studierendensekretariats der Universität Tübingen. Seit dem Wintersemester 2019/2020 ist kein Latinum mehr nötig. Seit dem Wintersemester 2020/2021 ist das Studium im Haupt- und Nebenfach zudem zulassungsfrei.Hinweis: Studieninteressierte mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die nicht die laut Prüfungsordnung (2019/20, I, §2, Abs. 3) geforderten Kenntnisse des Englischen und einer zweiten modernen Fremdsprache nachweisen können, können sich bei der Studienfachberatung über Nachhol- und Ausnahmemöglichkeiten informieren.
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Kombinationsmöglichkeiten
Das Fach Allgemeine Rhetorik ist ein B.A./M.A.-Studiengang, d.h., für den Studienabschluss B.A. ist die Wahl von zwei Studienfächern nötig. Sie können Rhetorik sowohl als B.A.-Hauptfach wie auch als B.A.-Nebenfach studieren. Beliebte Kombinationsfächer sind etwa- Germanistik und andere Philologien
- Philosophie
- Kunstgeschichte
- Wirtschaftswissenschaft
- Rechtswissenschaft
- Politikwissenschaft
- Medienwissenschaft u.ä.
Mit wenigen Ausnahmen können alle B.A.-Studiengänge der Universität Tübingen in die Kombination einbezogen werden (eine Liste der Studienfächer der Universität Tübingen mit Angabe der jeweiligen Abschlussmöglichkeiten finden Sie hier). Im Zweifelsfall kann auch das Studierendensekretariat Auskunft über die Kombinationsmöglichkeiten der Fächer geben. In allen B.-A.-Studiengängen sind zusätzlich Leistungen im überfachlichen Bereich zu erbringen, in dem die Ausbildung sozialer, analytischer und kommunikativer Kompetenz angestrebt wird, zudem berufliches Basiswissen vermittelt wird.
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Der Verlauf des B.A.-Studiums
Im B.A.-Studiengang Allgemeine Rhetorik liegt der Schwerpunkt der Ausbildung in der Erarbeitung gründlicher historischer, methodischer, systematischer Kenntnisse sowie praktischer Kompetenzen im Bereich der Rhetorik. Studierende lernen die Geschichte des Faches kennen, werden mit der rhetorischen Systematik vertraut gemacht und in die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens eingeführt. Praxisseminare dienen der Ausbildung der Schreib- und Redefähigkeit sowie der allgemeinen kommunikativen Kompetenz. Die Studierenden werden hier von erfahrenen Journalisten, Moderatoren und Schriftstellen im Verfassen eigener Texte, Reden und Präsentationen angeleitet.Das Studium im Haupt- und Nebenfach führt von standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den flexibel gestaltbaren Wahlpflicht- und Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr. Das Hauptfach wird im dritten Studienjahr mit dem Prüfungsmodul abgeschlossen. Die Modulpläne des Haupt- und Nebenfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind im Seitenbereich „B.A. Prüfungsordnung 2019/20“ sowie im Modulhandbuch genauer beschrieben.
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Studium und Praxis
Das Studium der Allgemeinen Rhetorik bietet viele Möglichkeiten, um bereits währenddessen praxisrelevante Erfahrungen zu machen und Fertigkeiten auszubauen. In vielen Modulen bieten Praxisseminare die Gelegenheit, Arbeitsfelder wie etwa Journalismus und Werbung kennen zu lernen und das Leistungspotential der rhetorischen Perspektive darin zu erproben. Praktika bieten im Wahlpflichtmodul und überfachlichen Bereich vielfältige Anschlusschancen und sind nicht selten der Einstieg in Werkstudententätigkeiten und anschließende Jobs. Schließlich ist das Projekt im Wahlpflichtmodul eine weitere Möglichkeit, eigene Ideen, die vom Transfer der Studieninhalte in die Praxis leben, zu verwirklichen.
Nähere Informationen zu Praktikum und Projekt finden Sie im Seitenbereich der B.A.-Studiengänge unter dem entsprechenden Stichwort. -
Lehrveranstaltungen
Im Verlauf des Studiums belegen Studierende der Allgemeinen Rhetorik unterschiedliche Veranstaltungsformate. Das umfassende Kursangebot können Sie über das ALMA-Portal einsehen. Welche Veranstaltungen für welches Semester vorgesehen ist, entnehmen Sie den Modulplänen, Modulhandbüchern oder den Checklisten im Downloadbereich rechts. Grundsätzlich ist in jedem Semester eine Mischung aus verschiedenen Formaten vorgesehen:
Vorlesung
Vorlesungen (VL) stehen Studierenden aller Fachsemester und Prüfungsordnungen offen und können vielfältig angerechnet werden. Einzig die Einführungsvorlesung richtet sich explizit an Studierende, die ihr Studium beginnen. Vorlesungen sind in der Regel monothematische und theoriegeleitete Veranstaltungen, die von Professorinnen und Professoren angeboten und als Frontalunterricht gestaltet werden. Vorlesungen schließen je nach Anrechnungswunsch mit einer Klausur, einem Essay oder einer mündlichen Prüfung als Prüfungsleistung ab. Klären Sie vor der Belegung ab, ob die von Ihrem Modulplan vorgesehene Anrechnung und Prüfungsform möglich ist. Die Modulzugehörigkeit können Sie über ALMA einsehen.
Proseminar, Haupt- und Oberseminar
Je nach Studiengang (Bachelor oder Master) und Studienabschnitt (Grund- und Aufbaustudium oder Wahlpflicht- und Spezialisierungsstudium) sind Pro-, Haupt- oder Oberseminare (PS, HS und OS) integraler Bestandteil des Curriculums. Seminare werden in Gruppen von etwa 25 Teilnehmenden abgehalten und nehmen eine Vielzahl an Themen in den Blick, die je nach Modulzugehörigkeit von historischen Aspekten, über Methodenfragen zu modernen Theorien und spezifischen Fragestellungen reichen. Übliche Lehrformen sind dabei Lektüre, Gruppenarbeiten und Referate. Klären Sie vor der Belegung ab, ob die von Ihrem Modulplan vorgesehene Anrechnung und Prüfungsform möglich ist. Die Modulzugehörigkeit können Sie über ALMA einsehen.
Praxisseminar
Praxisseminare (PRX) befassen sich mit den rhetorischen Kompetenzen der Studierenden und nehmen dabei unterschiedliche Aspekte in den Blick, wie performative Aspekte, ausgewählte Textgattungen oder Anwendungsgebiete. Um einen geschützten Lernraum zu gewährleisten, finden Praxisseminare in Gruppen von etwa 15 Teilnehmenden statt. Melden Sie sich daher unbedingt über ALMA an, um einen Platz zugeteilt zu bekommen.
Im Grundstudium der Prüfungsordnung 2019/20 im Hauptfach sind spezifische Praxisseminare vorgesehen: die Sprech- und Schreibübung. Im weiteren Studienverlauf sind die Kurse dann frei aus dem Angebot wählbar. Studierende des Nebenfachs können Sprech- und Schreibübung ebenfalls belegen, müssen dies jedoch nicht.
Hinweis: Zusätzlich zu unseren Praxisseminar-Angeboten können alle Kurse des Studio Literatur und Theater als Praxisseminar angerechnet werden. Auch zu diesen Kursen melden Sie sich über ALMA an, allerdings über den Bereich „Außerfakultäre Veranstaltungen“. -
Auslandsstudium
Allgemeine HinweiseBitte beachten Sie: Für allgemeine Fragen der Organisation ist das International Office (Dezernat V.1) zuständig. Die Kolleginnen und Kollegen dort bieten regelmäßig Beratungstermine an, die Sie unbedingt wahrnehmen sollten.
Ein Auslandsstudium in Europa oder im außereuropäischen Ausland (etwa den USA) im Rahmen des Studiums der Allgemeinen Rhetorik ist grundsätzlich möglich und eine äußerst sinnvolle Gelegenheit, das Fachwissen im Bereich der Kommunikation zu erweitern, Kontakte zu knüpfen und interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln.
Da ein dezidiertes Studium der Allgemeinen Rhetorik ausschließlich in Tübingen möglich ist, scheint ein Auslandsstudium auf den ersten Blick schwierig. Tatsächlich gibt es aber zahlreiche Universitäten und Studiengänge im europäischen und außereuropäischen Ausland, die für ein Auslandssemester in Frage kommen. Generell anrechnungsfähig sind – neben Lehrveranstaltungen im Bereich der Rhetorik – thematisch einschlägige Kurse im Bereich der Kommunikation, der Medien und affiner Bereiche (z.B. Marketing). Im Rahmen eines Erasmus+-Auslandsaufenthalts wird die Anrechnungsfähigkeit vorab durch ein learning agreement verbindlich geregelt.
Ob ein Studiengang und ein spezielles Kursprofil geeignet ist, sollten Sie im Gespräch mit Prof. Dietmar Till klären. Er ist für alle Fragen rund um das Auslandsstudium Ihr Ansprechpartner. Die Absprache im Vorhinein empfiehlt sich auch für Studierende, die über ein anderes Fach oder als „Freemover“ ins Ausland gehen.
Die meisten Universitäten im Ausland haben keine Winter- und Sommersemester, sondern Herbst- und Frühjahrssemester. Das Herbstsemester, das oft Anfang September beginnt, lässt sich i.d.R. besser in den Studienablauf integrieren. -
Studienplatzwechsel
Da das Fach Allgemeine Rhetorik in Deutschland ausschließlich an der Universität Tübingen angeboten wird, ist ein Abschluss auch nur hier möglich. Allerdings können Scheine aus ähnlichen Studiengängen anderer Universitäten angerechnet werden, sofern sie für Rhetorik sinnvoll sind. Des Weiteren akzeptieren andere Universitäten, die vergleichbare Fächer (z.B. Altphilologie, Kommunikationswissenschaften) anbieten, Leistungen, die in Tübingen erworben wurden. Darüber kann Ihnen die Studienfachberatung Auskunft geben. -
Beratungsangebote
Für alle studienfachbezogenen Fragen können Sie die Beratungsangebote des Seminars für Allgemeine Rhetorik wahrnehmen:Studienfachberatung
Lukas Beck
nach VereinbarungFragen rund um das Studium der Rhetorik, z.B.
Studienaufbau
Semesterplanung
Prüfungsfriste
Anrechnung von PrüfungsleistungenPeer Learning
Sinem TuncerSprechstunde: Do. 14:00-16:00 Uhr R 511 (Bitte melden Sie sich per Mail: mentorat@rhetorik.uni-tuebingen.de)Unterstützung beim wissenschaftlichen Arbeiten (individuelle Fragen bei Hausarbeiten und Referaten), Campus: Fragen zur Seminar- und Prüfungsanmeldung, Beratung bei der Studienplanung (BA/MA) Coaching / Studienbegleitung Peer Learning
Annika HennerSprechstunde: Di. 14:00-16:00 Uhr online über Zoom (Bitte melden Sie sich per Mail: mentorat@rhetorik.uni-tuebingen.de)Unterstützung beim wissenschaftlichen Arbeiten (individuelle Fragen bei Hausarbeiten und Referaten), Campus: Fragen zur Seminar- und Prüfungsanmeldung, Beratung bei der Studienplanung (BA/MA) Coaching / Studienbegleitung Praktikumsbeauftragter
Dr. Fabian Erhardt
fabian.erhardt@uni-tuebingen.de
nach VereinbarungFragen zum Praktikum im Wahlpflichtmodul und überfachlichen Bereich Prof. Dr. Dietmar Till
dietmar.till@uni-tuebingen.deDi, 17:00-18:00 Uhr (Anmeldung über Eintrag in die Liste vor R550 oder über Frau Fiege.) | Zoom-Sprechstunden müssen individuell vereinbart werden.)
Auslandssemester
Erasmus
internationale VernetzungProf. Dr. Olaf Kramer
olaf.kramer@uni-tuebingen.de
Do, 11:00-12:00 UhrBAFöG
StudienkrediteDr. Thomas Zinsmaier
thomas.zinsmaier@uni-tuebingen.de
Di, 12:00-13:00 UhrProbleme mit Seminaranmeldung und Platzverteilung in ALMA Weitere Beratungsangebote und wichtige Adressen der Universität sind:
Prüfungsamt
Angelika Hutt
07071 29 76859
Sprechstunde: bitte informieren Sie sich auf der Seite des PrüfungsamtsPrüfungsfristen
Anrechnung von PrüfungsleistungenZentrale Studienberatung
07071 29 72555
zsb@uni-tuebingen.deStudienaufbau, Semesterplanung
Coaching/StudienbegleitungStudierendensekretariat
Wilhelmstr. 11, 72074 Tübingen
07071 29 74444
studierendensekretariat@zv.uni-tuebingen.deEinschreibung
Rückmeldung
Studierendenausweis
Beurlaubung
DeutschlandstipendiumGleichstellungsbüro
07071 29 74958
gleichstellungsbuero@uni-tuebingen.deGleichstellung
Nachteilsausgleich
Sexuelle BelästigungPsychotherapeutische Beratung des Studierendenwerks
07071 253960
pbs-stuwe@sw-tuebingen-hohenheim.deTübinger Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie: 07071 29 82311Telefonseelsorge: 0800 111 0 111Psychotherapeutische Beratung
Leistungsdruck
Überforderung
Selbstwert
Konflikte mit Eltern, Kommiliton*innen, Lehrpersonen
Depressive Verstimmungen
Körperliche (psychosomatische) Probleme
Suchtverhalten -
Gleichstellung
Wenn Sie eine Behinderung haben oder unter einer chronischen Krankheit leiden, sollen Sie dadurch beim Studium der Allgemeinen Rhetorik keine Nachteile erfahren. Nützliche Informationen und ein breites Beratungsangebot finden Sie hier.
Bei Fragen der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Familie und Studium, bei Diskriminierung oder sexueller Belästigung erhalten Sie Beratung und Unterstützung durch die Gleichstellungskommission der Philosophischen Fakultät. Hier finden Sie die Ansprechpartner*innen.[/bg_collapse]
B.A. Prüfungsordnung 2023/24
Hauptfach
Im B.A.-Hauptfach Allgemeine Rhetorik sind 99 Leistungspunkte zu erwerben. Zusätzlich sind 60 Leistungspunkte im Nebenfach und 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich (Schlüsselqualifikationen) nachzuweisen.
Der Aufbau des Studiums führt von stärker standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den flexibel gestaltbaren Wahlpflicht- und Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr, in denen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Studium stärker nach persönlichen Interessen zu gestalten. Den Studienabschluss bildet das Prüfungsmodul im dritten Studienjahr. Den gesamten Modulplan des Hauptfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind unten sowie im Modulhandbuch genauer beschrieben. Eine praktische Checkliste zum Abhaken der bereits belegten Veranstaltungen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Zentrale Prüfungen:
- Progymnasma mit Terminologie-Klausur (Orientierungsprüfung) (Ende des 1. Studienjahrs)
- Rhetorikum mit mündlicher Prüfung (Ende des 2. Studienjahrs)
- Prüfungsmodul mit Bachelor-Arbeit und einer mündlichen Prüfung (Ende des 3. Studienjahrs)
Im ersten Semester belegen Sie:
- Grundlagenmodul: Einführung in die Rhetorik I (Proseminar, Tutorium und Vorlesung)
- Teil 1 des Grundlagenmodul: Rhetorische Praxis (Praxisseminar: Schreibübung)
- Zusätzlich beginnt im ersten Semester die Vorbereitung auf die Terminologieklausur, die Ende des zweiten Semesters vorgesehen ist
Nebenfach
Der Aufbau des Studiums führt von stärker standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den flexibel gestaltbaren Wahlpflicht- und Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr, in denen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Studium stärker nach persönlichen Interessen zu gestalten. Den gesamten Modulplan des Nebenfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind unten sowie im Modulhandbuch genauer beschrieben. Eine praktische Checkliste zum Abhaken der bereits belegten Veranstaltungen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Zentrale Prüfungen:
- Progymnasma mit Terminologie-Klausur (Orientierungsprüfung) (Ende des 1. Studienjahrs)
- Rhetorikum mit mündlicher Prüfung (Ende des 2. Studienjahrs)
- Spezialisierungsmodul mit einer mündlichen Prüfung (Ende des 3. Studienjahrs)
Im ersten Semester belegen Sie:
- Grundlagenmodul: Einführung in die Rhetorik I (Proseminar, Tutorium und Vorlesung)
- Zusätzlich beginnt im ersten Semester die Vorbereitung auf die Terminologieklausur, die Ende des zweiten Semesters vorgesehen ist
Progymnasma, Terminologieklausur und Orientierungsprüfung
Die Lerneinheiten erhalten Sie, wenn Sie sich über ILIAS für den Ordner „Progymnasma“ anmelden (In: Wintersemester X / 5 Philosophische Fakultät / Allgemeine Rhetorik / Kurse für Erstsemesterstudierende (BA) – Wintersemester X).
Die Terminologieklausur ist für Studierende im Haupt- und Nebenfach zum Ende des 2. Fachsemesters vorgesehen. Die Terminologieklausur ist eine 120-minütige Multiple-Choice-, Single-Choice- und Textfragen-Klausur. Die Fragen umfassen Fragen zur Fachterminologie, zur Systematik und Geschichte der Rhetorik. Die Note der Terminologieklausur stellt zudem die Note der Orientierungsprüfung dar. Ort und Zeitpunkt der Terminologieklausur werden Ihnen im Mai bekanntgegeben. Wichtig: Bei der Terminologieklausur gibt es nur einen Wiederholungsversuch. Durch ein zweimaliges Nichtbestehen verlieren Sie Ihren Prüfungsanspruch.
Die Orientierungsprüfung ist die erste zentrale Prüfungsleistung im B.A.-Studium. Die Orientierungsprüfung ist mit Ende des 2. Fachsemesters, also des 1. Studienjahres, zu erbringen. Sie stellt aber keine gesondert zu erbringende Prüfungsleistung dar, sondern umfasst die ohnehin von Ihnen im 1. Studienjahr zu absolvierenden Prüfungsleistungen: Die Orientierungsprüfung umfasst die Prüfungsleistungen der Grundlagenmodule: Einführung in die Rhetorik I und II, Die Note der Orientierungsprüfung entspricht der Note der Prüfungsleistung Terminologie-
Klausur (Progymnasma) im Modul RHT_BA-02 Grundlagenmodul: Einführung in die Rhetorik II (PO 2023/24, C, I § 9, Abs. 2). Für die Orientierungsprüfung müssen Sie sich nicht gesondert anmelden. Das Prüfungsamt trägt Ihr Bestehen/Nichtbestehen bei Vorlage der relevanten Noten ein.
Rhetorikum und Zwischenprüfung
Die Texte des Wahlpflichtteils wählen Sie eigenständig aus der Liste der 20 möglichen Texte (siehe Informationsdokument im Downloadbreich). Der Wahlpflichtteil bietet die Möglichkeit, dass Sie nach Ihrem eigenen Interesse weitere thematische Schwerpunkte setzen. Für die Rhetorikumsprüfung melden Sie sich bitte über den ILIAS-Kursordner „Rhetorikum“ an. (In: Semester X / 5 Philosophische Fakultät / Allgemeine Rhetorik).
In dem ILIAS-Kursordner erhalten Sie alle prüfungsrelevanten Unterlagen. Im Zeitraum der Prüfungsanmeldung (Januar im Wintersemester und Juni im Sommersemester) legen Sie dort auch ihren präferierten Prüfungszeitraum sowie Ihre Wahlpflichttexte fest. Das Rhetorikum findet jeweils in der ersten Semesterwoche statt; also im Oktober oder im April. Möchten Sie das Rhetorikum im Oktober absolvieren, findet die Anmeldung im Juni statt. Möchten Sie das Rhetorikum im April absolvieren, findet die Anmeldung im Dezember statt.
Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für das Rhetorikum in Haupt- und Nebenfach sind die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für das 2. Studienjahr geforderten Lehrveranstaltungen, die erfolgreich abgelegte Orientierungsprüfung sowie der Nachweis der Kenntnisse des Englischen sowie einer zweiten Fremdsprache. Bitte weisen Sie die Sprachkenntnisse eigenständig beim Prüfungsamt nach. Es genügt eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses oder des Zeugnisses einer gleichwertigen Sprachprüfung.
Die Zwischenprüfung ist die zweite zentrale Prüfungsleistung im B.A.-Studium. Die Zwischenprüfung ist für das Ende des 4. Fachsemesters vorgesehen. Wie auch die Orientierungsprüfung, stellt die Zwischenprüfung keine gesondert zu erbringende Prüfungsleistung dar, sondern umfasst die ohnehin von Ihnen im 2. Studienjahr zu absolvierenden Prüfungsleistungen: Die Zwischenprüfung umfasst den Nachweis der Sprachkenntnisse, das Bestehen der Aufbaumodule sowie die mündliche Prüfung des Aufbaumoduls: Moderne Rhetorik (Rhetorikum). Die Note des Rhetorikums entspricht der Note der mündlichen Prüfungsleistung im Modul RHT_BA-7 Aufbaumodul Moderne Rhetorik (PO 2023/24, C, III, § 11, Abs. 2). Für die Zwischenprüfung müssen Sie sich nicht gesondert anmelden. Das Prüfungsamt trägt Ihr Bestehen/Nichtbestehen bei Vorlage der relevanten Nachweise ein.
Das Wahlpflichtmodul
Für die Belegung eines Seminars, Praxisseminars und der Vorlesung gehen Sie wie gewohnt vor: Melden Sie sich hierfür über ALMA für Veranstaltung und Prüfung an. Zu Praktikum und Projekt können Sie sich unten informieren.
Praktikum
Praktika können neben der Anrechnung als Schlüsselqualifikationen im überfachlichen Bereich auch im Wahlpflichtmodul angerechnet werden. Sie können dort laut Modulhandbuch 6 ECTS für das Praktikum erhalten.
Vorgaben zur Anrechnung:
Die Anrechnung prüft die praktikumsbeauftragte Person. Wichtig: Nehmen Sie vor Aufnahme des Praktikums unbedingt mit der zuständigen Person Kontakt auf, um einen Fehler in der Anrechnung zu vermeiden.
Sie müssen sich zur korrekten Anrechnung an folgende Vorgaben halten:
- Praktikumsdauer von mind. 6 Wochen Vollzeit (oder entsprechender Länge in Teilzeit) bis in der Regel 12 Wochen
- Das Praktikum muss Inhalte der Rhetorik einbeziehen. Daher ist Ihr Arbeitgeber dazu angehalten, die Studiendienlichkeit zu bescheinigen. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie von der praktikumsbeauftragten Person.
- Folgende Berufsfelder für das Praktikum sind möglich:
Wissenschaftskommunikation, externe und interne Unternehmenskommunikation, Rhetoriktraining, Kulturbetrieb, Werbung, Journalismus, politische Kommunikation, viele Weitere… (sprechen Sie bei der Frage der Eignung bitte die Praktikumsberatung an) - Keine Beurlaubung während des Praktikums (die Anrechnung von ECTS-Punkten ist nur möglich, wenn Sie nicht beurlaubt sind; eine Beurlaubung findet in der Regel ab einer Praktikumslänge von über 3 Monaten Vollzeit statt)
Anrechnung:
Den Nachweis des Praktikums können Sie direkt bei der praktikumsbeauftragten Person erbringen. Dazu reichen Sie per Mail Folgendes als PDF-Dateien ein:
- Einen schriftlichen Praktikumsbericht
- Eine Kopie des Praktikumsvertrages
- Eine Kopie des Praktikumszeugnisses
- Ausgefülltes Formular Studiendienlichkeit
Der Praktikumsbericht für die Anrechnung im Wahlpflichtmodul dient der theoretischen Aufarbeitung, abschließenden Reflexion der Erfahrungen und dem Wissenstransfer. Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Erfahrungsbericht mit einem Umfang von ca. 5-6 Seiten). Hier finden Sie einen ausführlichen Leitfaden.
Weitere ausführliche Informationen über die Anrechnung des Praktikums und das allgemeine Vorgehen finden Sie auf diesem Informationsdokument.
Projekt
1. Was ist das Projekt
Das Projekt im Wahlpflichtbereich des BA Allgemeine Rhetorik ist grundsätzlich fakultativ; niemand muss zwingend ein Projekt realisieren (Leistungspunkte werden im Wahlpflichtbereich aus einem Katalog zusammengestellt). Es soll Studierenden die Möglichkeit bieten, in eigener Verantwortung und Planung ein Projekt zu realisieren, ist also durch eine große Offenheit gekennzeichnet. Dazu sind in hohem Maße Eigenständigkeit sowie Organisations- und Planungsfähigkeit erforderlich.
Im Rahmen des Projektes realisieren Studierende eigenverantwortlich ein Projekt, das ein vorher definiertes Ergebnis haben muss, das in der Regel ein Werkstück ist. Werkstücke können sein (Aufzählung ist exemplarisch, nicht abgeschlossen):
• eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit (etwa eine weitere Hausarbeit, also wissenschaftliche Textsorten, idealiter ein publikationsfähiger Aufsatz);
• Medienprodukte (ein kürzerer Film, Podcast, Hörspiel, Social-Media-Aktivitäten etc.);
• die Organisation einer Veranstaltung wie z.B. eines wiss. Kolloquiums, einer Lesung/eines Vortrags, eines poetry slams, einer Podiumsdiskussion etc.
Im Projektmodul werden 6 ECTS erworben. Ein ECTS-Punkt entspricht etwa 30h Zeitaufwand (also insg. 180 Stunden).
Zu jedem Projekt gehören 1. das Werkstück (falls es nicht ephemer ist), 2. ein abschließender Bericht, der das Projekt dokumentiert (3-4 Seiten Text; wichtig bei Lesungen etc.) und 3. eine Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen des Projektes, die auch rhetorische Aspekte einbeziehen muss (etwa 7 Seiten Text, sofern sich das nicht aus dem Gesamtprojekt – wie etwa bei einem Aufsatz – ergibt). Für letzteres gelten dieselben formalen Anforderungen wie an jede schriftliche Hausarbeit im Studium.
2. Betreuer/innen
Betreuer können derzeit sein: Prof. Knape, Prof. Kramer, Prof. Till (allgemein: Lehrende, die auch Bachelorarbeiten betreuen dürfen).
Ablauf der Anmeldung:
1. Sie überlegen sich ein Projekt und verfassen dazu ein Exposé von etwa 2 Seiten. Das Exposé enthält: Inhalt/Konzeption des Werkstoffs, knappe Ausführungen zu den wiss. Grundlagen und zur Verbindung zu Ihrem Studiengang, zudem einen Zeit- bzw. Ablaufplan.
2. Sie reichen diese Unterlagen per E-Mail ein und führen dann ein Gespräch mit einem Betreuer, der dann entscheidet, ob das Projekt geeignet ist, und die Genehmigung erteilt.
3. Die Genehmigung muss vorliegen, bevor mit der Arbeit an dem Projekt begonnen wird.
Im Grunde geht es in dieser Phase also um so etwas wie einen „Projekt-Pitch“.
Nach Beendigung des Projektes reichen Sie dann das Werkstück (sofern möglich), den Bericht und die Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen ein; diese sind für die Notengebung maßgeblich.
3. Kann das Projektmodul im Rahmen eines Seminars absolviert werden?
Projekte können sich thematisch an ein Seminar anschließen, müssen das aber nicht. Auf alle Fälle dürfen sich die Leistungen, die im Seminar erbracht werden und die, die im Rahmen des Projektmoduls erbracht werden, nicht überschneiden.
4. Kann das Projektmodul als Gruppenarbeit gestaltet werden?
Das ist möglich, allerdings vervielfacht sich der Zeitaufwand entsprechend. D. h. es bleibt bei den 180 Zeitstunden pro Person. In diesem Fall reichen Sie gemeinsam ein Exposé ein und schreiben gemeinsam den Projektbericht und die Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen. Schlüsseln Sie im Bericht auf, wer welche Aufgaben übernommen und Leistungen erbracht hat (und welche ggf. gemeinsam erbracht worden sind).
Ein Gruppenprojekt ist also notwendigerweise immer deutlich umfangreicher als ein Einzelprojekt. Legen Sie es von vornherein auf einen Zeitaufwand von etwa 180 Stunden pro Person an.
5. Wann muss das Projektstudium absolviert werden? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Es empfiehlt sich, das Projekt im 5. Fachsemester des BA-Studiums zu absolvieren. Eine frühere oder spätere Belegung ist nach vorheriger Absprache aber grundsätzlich möglich.
6. Anmeldung zur Prüfung und Eintragung der Note
Eine gesonderte Anmeldung über alma erfolgt nicht. Nachdem Sie die notwendigen Unterlagen eingereicht haben, meldet der/die Betreuer/in die Note direkt ans Prüfungsamt.
7. Nachträgliche Anrechnung, Doppelanrechnung, Praktikum
Die nachträgliche Anrechnung einer bereits abgeschlossenen oder bereits begonnenen Arbeit als Projekt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Arbeit kann auch nicht sowohl als Seminarleistung als auch fürs Projekt angerechnet werden, auch keine Leistungen aus dem Haupt- oder Nebenfach. Das betrifft auch Praktika: Im Rahmen eines Praktikums kann kein Werkstück eines Projektes angefertigt werden. Jede Form der Doppelanrechnung ist also ausgeschlossen.
Schlüsselqualifikationen
ECTS-Punkte im überfachlichen Bereich können erworben werden durch:
- Seminare aus dem Transdisciplinary Course Program (TCP) (Anmeldung über ALMA) (auch Virtuelle Rhetorik)
- Seminare des Studio Literatur und Theater
- Praktika und ggf. auch Werkstudententätigkeit
Nicht angerechnet werden:
- Theorieseminare
- Vorlesungen
- Engagement in der Fachschaft
- Praxisseminare der Rhetorik
Hinweis: Die Regelung gilt für Studierende der Allgemeinen Rhetorik im Hauptfach. Studierende der Allgemeinen Rhetorik im Nebenfach wenden sich bitte an die Studienfachberatung ihres jeweiligen Hauptfachs.
Schlüsselqualifikationen, die im Ausland (z.B. im Rahmen des Erasmus-Programms) erbracht wurden (etwa Sprachkurse) werden im Rahmen der normalen Auslandsanrechnung mit verbucht. Entsprechende Bescheinigungen stellt Prof. Till zusammen mit der Anrechnung von Auslandsstudienleistungen aus.
###title Erwerb überfachlicher berufsorientierender Kompetenzen durch Praktika
Praktika können als Schlüsselqualifikationen angerechnet werden. Dazu regelt die Satzung zum Erwerb überfachlicher berufsfeldorientierter Kompetenzen (Studium Professionale) für Bachelorstudiengänge der Universität Tübingen (B, II § 13-23) die Modalitäten. Den Nachweis des Praktikums können Sie direkt beim Prüfungsamt erbringen. Dazu reichen Sie dort ein:
- Einen schriftlichen Praktikumsbericht
- Eine Kopie des Praktikumsvertrages
- Eine Kopie des Praktikumszeugnisses
Der Praktikumsbericht für die Anrechnung als Schlüsselqualifikation dient der theoretischen Aufarbeitung, abschließenden Reflexion der Erfahrungen und dem Wissenstransfer. Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Erfahrungsbericht mit einem Umfang von ca. 1500 Wörtern (ca. 5 Seiten) und soll Informationen zu folgenden Aspekten des Berufspraktikums enthalten:
- Beschreibung der Praktikumsstelle (Branche, Rechtsform, Größe)
- Beschreibung des konkreten Einsatzbereiches (Aufgabenbereich, organisatorische Einbindung des Einsatzbereiches in die Praktikumsstelle)
- personelle Ausstattung des Einsatzbereiches, Art der Betreuung während des Berufspraktikums, Zeitpunkt und Dauer des Berufspraktikums
- Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten sowie
- Resümee und Beurteilung der Praktikumsstelle
Studienabschluss
B.A. Prüfungsordnung 2019/20
Hauptfach
Im B.A.-Hauptfach Allgemeine Rhetorik sind 99 Leistungspunkte zu erwerben. Zusätzlich sind 60 Leistungspunkte im Nebenfach und 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich (Schlüsselqualifikationen) nachzuweisen.
Der Aufbau des Studiums führt von stärker standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den flexibel gestaltbaren Wahlpflicht- und Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr, in denen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Studium stärker nach persönlichen Interessen zu gestalten. Den Studienabschluss bildet das Prüfungsmodul im dritten Studienjahr. Den gesamten Modulplan des Hauptfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind unten sowie im Modulhandbuch genauer beschrieben. Eine praktische Checkliste zum Abhaken der bereits belegten Veranstaltungen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Zentrale Prüfungen:
- Progymnasma mit Terminologie-Klausur (Orientierungsprüfung) (Ende des 1. Studienjahrs)
- Rhetorikum mit mündlicher Prüfung (Ende des 2. Studienjahrs)
- Prüfungsmodul mit Bachelor-Arbeit und einer mündlichen Prüfung (Ende des 3. Studienjahrs)
Im ersten Semester belegen Sie:
- Grundlagenmodul: Einführung in die Rhetorik I (Proseminar, Tutorium und Vorlesung)
- Teil 1 des Grundlagenmodul: Rhetorische Praxis (Praxisseminar: Schreibübung)
- Zusätzlich beginnt im ersten Semester die Vorbereitung auf die Terminologieklausur, die Ende des zweiten Semesters vorgesehen ist
Nebenfach
Der Aufbau des Studiums führt von stärker standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den flexibel gestaltbaren Wahlpflicht- und Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr, in denen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Studium stärker nach persönlichen Interessen zu gestalten. Den gesamten Modulplan des Nebenfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind unten sowie im Modulhandbuch genauer beschrieben. Eine praktische Checkliste zum Abhaken der bereits belegten Veranstaltungen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.
Zentrale Prüfungen:
- Progymnasma mit Terminologie-Klausur (Orientierungsprüfung) (Ende des 1. Studienjahrs)
- Rhetorikum mit mündlicher Prüfung (Ende des 2. Studienjahrs)
- Spezialisierungsmodul mit einer mündlichen Prüfung (Ende des 3. Studienjahrs)
Im ersten Semester belegen Sie:
- Grundlagenmodul: Einführung in die Rhetorik I (Proseminar, Tutorium und Vorlesung)
- Zusätzlich beginnt im ersten Semester die Vorbereitung auf die Terminologieklausur, die Ende des zweiten Semesters vorgesehen ist
Progymnasma, Terminologieklausur und Orientierungsprüfung
Die Lerneinheiten erhalten Sie, wenn Sie sich über ILIAS für den Ordner „Progymnasma“ anmelden (In: Wintersemester X / 5 Philosophische Fakultät / Allgemeine Rhetorik / Kurse für Erstsemesterstudierende (BA) – Wintersemester X).
Die Terminologieklausur ist für Studierende im Haupt- und Nebenfach zum Ende des 2. Fachsemesters vorgesehen. Die Terminologieklausur ist eine 120-minütige Multiple-Choice-, Single-Choice- und Textfragen-Klausur. Die Fragen umfassen Fragen zur Fachterminologie, zur Systematik und Geschichte der Rhetorik. Die Note der Terminologieklausur stellt zudem die Note der Orientierungsprüfung dar (PO 2019/20, IV § 8, Abs. 5). Ort und Zeitpunkt der Terminologieklausur werden Ihnen im Mai bekanntgegeben. Wichtig: Bei der Terminologieklausur gibt es nur einen Wiederholungsversuch. Durch ein zweimaliges Nichtbestehen verlieren Sie Ihren Prüfungsanspruch.
Die Orientierungsprüfung ist die erste zentrale Prüfungsleistung im B.A.-Studium. Die Orientierungsprüfung ist mit Ende des 2. Fachsemesters, also des 1. Studienjahres, zu erbringen. Sie stellt aber keine gesondert zu erbringende Prüfungsleistung dar, sondern umfasst die ohnehin von Ihnen im 1. Studienjahr zu absolvierenden Prüfungsleistungen: Die Orientierungsprüfung umfasst die Prüfungsleistungen der Grundlagenmodule: Einführung in die Rhetorik I und II, die Fachnote der Orientierungsprüfung ergibt sich aus dem Progymnasma (Terminologieklausur) (PO 2019/20, IV § 8, Abs. 3-5). Für die Orientierungsprüfung müssen Sie sich nicht gesondert anmelden. Das Prüfungsamt trägt Ihr Bestehen/Nichtbestehen bei Vorlage der relevanten Noten ein.
Fachliche Zulassungsvoraussetzung in Haupt- und Nebenfach ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für das 1. Studienjahr im Haupt- bzw. Nebenfach geforderten Lehrveranstaltungen (PO 2019/20, IV § 8, Abs. 1-2).
Rhetorikum und Zwischenprüfung
Die Texte des Wahlpflichtteils wählen Sie eigenständig aus der Liste der 20 möglichen Texte (siehe Informationsdokument im Downloadbreich). Der Wahlpflichtteil bietet die Möglichkeit, dass Sie nach Ihrem eigenen Interesse weitere thematische Schwerpunkte setzen. Für die Rhetorikumsprüfung melden Sie sich bitte über den ILIAS-Kursordner „Rhetorikum“ an. (In: Semester X / 5 Philosophische Fakultät / Allgemeine Rhetorik).
Wichtiger Hinweis: Auch im aktuellen Sommersemester melden Sie sich bitte über den Kursordner “Rhetorikum” im Bereich des Wintersemesters 2020-21 an.
In dem ILIAS-Kursordner erhalten Sie alle prüfungsrelevanten Unterlagen. Im Zeitraum der Prüfungsanmeldung (Januar im Wintersemester und Juni im Sommersemester) legen Sie dort auch ihren präferierten Prüfungszeitraum sowie Ihre Wahlpflichttexte fest. Das Rhetorikum findet jeweils in der ersten Semesterwoche statt; also im Oktober oder im April. Möchten Sie das Rhetorikum im Oktober absolvieren, findet die Anmeldung im Juni statt. Möchten Sie das Rhetorikum im April absolvieren, findet die Anmeldung im Dezember statt.
Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für das Rhetorikum in Haupt- und Nebenfach sind die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für das 2. Studienjahr geforderten Lehrveranstaltungen, die erfolgreich abgelegte Orientierungsprüfung sowie der Nachweis der Kenntnisse des Englischen sowie einer zweiten modernen Fremdsprache (PO 2019/20, V, § 9, Abs. 1-2). Bitte weisen Sie die Sprachkenntnisse eigenständig beim Prüfungsamt nach. Es genügt eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses oder des Zeugnisses einer gleichwertigen Sprachprüfung.
Hinweis: Studieninteressierte mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die nicht die laut Prüfungsordnung geforderten Kenntnisse des Englischen und einer zweiten modernen Fremdsprache nachweisen können, können sich bei der Studienfachberatung über Nachhol- und Ausnahmemöglichkeiten informieren.
Die Zwischenprüfung ist die zweite zentrale Prüfungsleistung im B.A.-Studium. Die Zwischenprüfung ist für das Ende des 4. Fachsemesters vorgesehen. Wie auch die Orientierungsprüfung, stellt die Zwischenprüfung keine gesondert zu erbringende Prüfungsleistung dar, sondern umfasst die ohnehin von Ihnen im 2. Studienjahr zu absolvierenden Prüfungsleistungen: Die Zwischenprüfung umfasst den Nachweis der Sprachkenntnisse, das Bestehen der Aufbaumodule sowie die mündliche Prüfung des Aufbaumoduls: Moderne Rhetorik (Rhetorikum). Die Fachnote der Zwischenprüfung ergibt sich aus der mündlichen Prüfung des Aufbaumoduls: Moderne Rhetorik (Rhetorikum) (PO 2019/20, V § 9, Abs. 3-5). Für die Zwischenprüfung müssen Sie sich nicht gesondert anmelden. Das Prüfungsamt trägt Ihr Bestehen/Nichtbestehen bei Vorlage der relevanten Nachweise ein.
Das Wahlpflichtmodul
Für die Belegung eines Seminars, Praxisseminars und der Vorlesung gehen Sie wie gewohnt vor: Melden Sie sich hierfür über ALMA für Veranstaltung und Prüfung an. Zu Praktikum und Projekt können Sie sich unten informieren.
Praktikum
Praktika können neben der Anrechnung als Schlüsselqualifikationen im überfachlichen Bereich auch im Wahlpflichtmodul angerechnet werden. Sie können dort laut Modulhandbuch 6 ECTS für das Praktikum erhalten.
Vorgaben zur Anrechnung:
Die Anrechnung prüft die praktikumsbeauftragte Person. Wichtig: Nehmen Sie vor Aufnahme des Praktikums unbedingt mit der zuständigen Person Kontakt auf, um einen Fehler in der Anrechnung zu vermeiden.
Sie müssen sich zur korrekten Anrechnung an folgende Vorgaben halten:
- Praktikumsdauer von mind. 6 Wochen Vollzeit (oder entsprechender Länge in Teilzeit) bis in der Regel 12 Wochen
- Das Praktikum muss Inhalte der Rhetorik einbeziehen. Daher ist Ihr Arbeitgeber dazu angehalten, die Studiendienlichkeit zu bescheinigen. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie von der praktikumsbeauftragten Person.
- Folgende Berufsfelder für das Praktikum sind möglich:
Wissenschaftskommunikation, externe und interne Unternehmenskommunikation, Rhetoriktraining, Kulturbetrieb, Werbung, Journalismus, politische Kommunikation, viele Weitere… (sprechen Sie bei der Frage der Eignung bitte die Praktikumsberatung an) - Keine Beurlaubung während des Praktikums (die Anrechnung von ECTS-Punkten ist nur möglich, wenn Sie nicht beurlaubt sind; eine Beurlaubung findet in der Regel ab einer Praktikumslänge von über 3 Monaten Vollzeit statt)
Anrechnung:
Den Nachweis des Praktikums können Sie direkt bei der praktikumsbeauftragten Person erbringen. Dazu reichen Sie per Mail Folgendes als PDF-Dateien ein:
- Einen schriftlichen Praktikumsbericht
- Eine Kopie des Praktikumsvertrages
- Eine Kopie des Praktikumszeugnisses
- Ausgefülltes Formular Studiendienlichkeit
Der Praktikumsbericht für die Anrechnung im Wahlpflichtmodul dient der theoretischen Aufarbeitung, abschließenden Reflexion der Erfahrungen und dem Wissenstransfer. Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Erfahrungsbericht mit einem Umfang von ca. 5-6 Seiten). Hier finden Sie einen ausführlichen Leitfaden.
Weitere ausführliche Informationen über die Anrechnung des Praktikums und das allgemeine Vorgehen finden Sie auf diesem Informationsdokument.
Projekt
1. Was ist das Projekt
Das Projekt im Wahlpflichtbereich des BA Allgemeine Rhetorik ist grundsätzlich fakultativ; niemand muss zwingend ein Projekt realisieren (Leistungspunkte werden im Wahlpflichtbereich aus einem Katalog zusammengestellt). Es soll Studierenden die Möglichkeit bieten, in eigener Verantwortung und Planung ein Projekt zu realisieren, ist also durch eine große Offenheit gekennzeichnet. Dazu sind in hohem Maße Eigenständigkeit sowie Organisations- und Planungsfähigkeit erforderlich.
Im Rahmen des Projektes realisieren Studierende eigenverantwortlich ein Projekt, das ein vorher definiertes Ergebnis haben muss, das in der Regel ein Werkstück ist. Werkstücke können sein (Aufzählung ist exemplarisch, nicht abgeschlossen):
• eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit (etwa eine weitere Hausarbeit, also wissenschaftliche Textsorten, idealiter ein publikationsfähiger Aufsatz);
• Medienprodukte (ein kürzerer Film, Podcast, Hörspiel, Social-Media-Aktivitäten etc.);
• die Organisation einer Veranstaltung wie z.B. eines wiss. Kolloquiums, einer Lesung/eines Vortrags, eines poetry slams, einer Podiumsdiskussion etc.
Im Projektmodul werden 6 ECTS erworben. Ein ECTS-Punkt entspricht etwa 30h Zeitaufwand (also insg. 180 Stunden).
Zu jedem Projekt gehören 1. das Werkstück (falls es nicht ephemer ist), 2. ein abschließender Bericht, der das Projekt dokumentiert (3-4 Seiten Text; wichtig bei Lesungen etc.) und 3. eine Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen des Projektes, die auch rhetorische Aspekte einbeziehen muss (etwa 7 Seiten Text, sofern sich das nicht aus dem Gesamtprojekt – wie etwa bei einem Aufsatz – ergibt). Für letzteres gelten dieselben formalen Anforderungen wie an jede schriftliche Hausarbeit im Studium.
2. Betreuer/innen
Betreuer können derzeit sein: Prof. Knape, Prof. Kramer, Prof. Till (allgemein: Lehrende, die auch Bachelorarbeiten betreuen dürfen).
Ablauf der Anmeldung:
1. Sie überlegen sich ein Projekt und verfassen dazu ein Exposé von etwa 2 Seiten. Das Exposé enthält: Inhalt/Konzeption des Werkstoffs, knappe Ausführungen zu den wiss. Grundlagen und zur Verbindung zu Ihrem Studiengang, zudem einen Zeit- bzw. Ablaufplan.
2. Sie reichen diese Unterlagen per E-Mail ein und führen dann ein Gespräch mit einem Betreuer, der dann entscheidet, ob das Projekt geeignet ist, und die Genehmigung erteilt.
3. Die Genehmigung muss vorliegen, bevor mit der Arbeit an dem Projekt begonnen wird.
Im Grunde geht es in dieser Phase also um so etwas wie einen „Projekt-Pitch“.
Nach Beendigung des Projektes reichen Sie dann das Werkstück (sofern möglich), den Bericht und die Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen ein; diese sind für die Notengebung maßgeblich.
3. Kann das Projektmodul im Rahmen eines Seminars absolviert werden?
Projekte können sich thematisch an ein Seminar anschließen, müssen das aber nicht. Auf alle Fälle dürfen sich die Leistungen, die im Seminar erbracht werden und die, die im Rahmen des Projektmoduls erbracht werden, nicht überschneiden.
4. Kann das Projektmodul als Gruppenarbeit gestaltet werden?
Das ist möglich, allerdings vervielfacht sich der Zeitaufwand entsprechend. D. h. es bleibt bei den 180 Zeitstunden pro Person. In diesem Fall reichen Sie gemeinsam ein Exposé ein und schreiben gemeinsam den Projektbericht und die Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen. Schlüsseln Sie im Bericht auf, wer welche Aufgaben übernommen und Leistungen erbracht hat (und welche ggf. gemeinsam erbracht worden sind).
Ein Gruppenprojekt ist also notwendigerweise immer deutlich umfangreicher als ein Einzelprojekt. Legen Sie es von vornherein auf einen Zeitaufwand von etwa 180 Stunden pro Person an.
5. Wann muss das Projektstudium absolviert werden? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
Es empfiehlt sich, das Projekt im 5. Fachsemester des BA-Studiums zu absolvieren. Eine frühere oder spätere Belegung ist nach vorheriger Absprache aber grundsätzlich möglich.
6. Anmeldung zur Prüfung und Eintragung der Note
Eine gesonderte Anmeldung über alma erfolgt nicht. Nachdem Sie die notwendigen Unterlagen eingereicht haben, meldet der/die Betreuer/in die Note direkt ans Prüfungsamt.
7. Nachträgliche Anrechnung, Doppelanrechnung, Praktikum
Die nachträgliche Anrechnung einer bereits abgeschlossenen oder bereits begonnenen Arbeit als Projekt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Arbeit kann auch nicht sowohl als Seminarleistung als auch fürs Projekt angerechnet werden, auch keine Leistungen aus dem Haupt- oder Nebenfach. Das betrifft auch Praktika: Im Rahmen eines Praktikums kann kein Werkstück eines Projektes angefertigt werden. Jede Form der Doppelanrechnung ist also ausgeschlossen.
Schlüsselqualifikationen
ECTS-Punkte im überfachlichen Bereich können erworben werden durch:
- Seminare beim Career-Service (Anmeldung über ALMA) (auch Virtuelle Rhetorik)
- Seminare des Studio Literatur und Theater
- Praktika und ggf. auch Werkstudententätigkeit
Nicht angerechnet werden:
- Theorieseminare
- Vorlesungen
- Engagement in der Fachschaft
- Praxisseminare der Rhetorik
Hinweis: Die Regelung gilt für Studierende der Allgemeinen Rhetorik im Hauptfach. Studierende der Allgemeinen Rhetorik im Nebenfach wenden sich bitte an die Studienfachberatung ihres jeweiligen Hauptfachs.
Schlüsselqualifikationen, die im Ausland (z.B. im Rahmen des Erasmus-Programms) erbracht wurden (etwa Sprachkurse) werden im Rahmen der normalen Auslandsanrechnung mit verbucht. Entsprechende Bescheinigungen stellt Prof. Till zusammen mit der Anrechnung von Auslandsstudienleistungen aus.
###title Erwerb überfachlicher berufsorientierender Kompetenzen durch Praktika
Praktika können als Schlüsselqualifikationen angerechnet werden. Dazu regelt die Satzung zum Erwerb überfachlicher berufsfeldorientierter Kompetenzen (Studium Professionale) für Bachelorstudiengänge der Universität Tübingen (B, II § 13-23) die Modalitäten. Den Nachweis des Praktikums können Sie direkt beim Prüfungsamt erbringen. Dazu reichen Sie dort ein:
- Einen schriftlichen Praktikumsbericht
- Eine Kopie des Praktikumsvertrages
- Eine Kopie des Praktikumszeugnisses
Der Praktikumsbericht für die Anrechnung als Schlüsselqualifikation dient der theoretischen Aufarbeitung, abschließenden Reflexion der Erfahrungen und dem Wissenstransfer. Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Erfahrungsbericht mit einem Umfang von ca. 1500 Wörtern (ca. 5 Seiten) und soll Informationen zu folgenden Aspekten des Berufspraktikums enthalten:
- Beschreibung der Praktikumsstelle (Branche, Rechtsform, Größe)
- Beschreibung des konkreten Einsatzbereiches (Aufgabenbereich, organisatorische Einbindung des Einsatzbereiches in die Praktikumsstelle)
- personelle Ausstattung des Einsatzbereiches, Art der Betreuung während des Berufspraktikums, Zeitpunkt und Dauer des Berufspraktikums
- Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten sowie
- Resümee und Beurteilung der Praktikumsstelle
Studienabschluss
B.A. Prüfungsordnung 2012
Sehr geehrte Studierende der Bachelorstudiengänge „Allgemeine Rhetorik“ in Haupt- und Nebenfach in der Prüfungsordnungen von 2012,
mit dem Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnungen 2019/20 in Haupt- und Nebenfach ist eine Frist hinzugekommen, innerhalb derer Sie die Prüfungsleistungen in den Prüfungsordnungen von 2012 erbringen müssen.
Achtung! Die Corona-Pandemie hat das bisherige Datum (01. Mai 2024) um drei Fachsemester verschoben.
Für Sie bedeutet das, dass sich die Fristen nunmehr um drei Semester verlängern. Eine Erinnerung dazu erfolgt nochmals gesondert.
Sollten Sie bei der Studienplanung Unterstützung wünschen, stehen Ihnen die Fachschaft sowie die Studienfachberatung gerne zur Verfügung. Allgemeinere Beratungsangebote finden Sie zudem auf der Homepage der Zentralen Studienberatung.
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Hauptfach
Im B.A.-Hauptfach Allgemeine Rhetorik sind 99 Leistungspunkte zu erwerben. Zusätzlich sind 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich und 60 Leistungspunkte im Nebenfach nachzuweisen. Die 99 Leistungspunkte des Hauptfachs verteilen sich auf drei Abschnitte:Der Aufbau des Studiums führt von stärker standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr, in denen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Studium stärker nach persönlichen Interessen zu gestalten. Hinzu kommt das Prüfungsmodul im dritten Studienjahr. Den gesamten Modulplan des Hauptfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind zudem im Modulhandbuch genauer beschrieben.
Zentrale Prüfungen:
- Orientierungsprüfung (Ende des 1. Studienjahrs)
- Zwischenprüfung: Mündliche Prüfung (AM Neuere Rhetorik), Klausur (AM Antike Rhetoriktradition), Sprachkenntnisse (Ende des 2. Studienjahrs)
- Bachelor-Arbeit (Prüfungsmodul) und mündliche Prüfung (Spezialisierungsmodul III) (Ende des 3. Studienjahrs)
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Nebenfach
Im B.A.-Nebenfach Allgemeine Rhetorik sind 60 Leistungspunkte zu erwerben. Zusätzlich sind 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich und 99 Leistungspunkte im Hauptfach nachzuweisen. Die 60 Leistungspunkte des Nebenfachs verteilen sich auf drei Abschnitte:Der Aufbau des Studiums führt von stärker standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr, in denen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Studium stärker nach persönlichen Interessen zu gestalten. Den gesamten Modulplan des Nebenfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind zudem im Modulhandbuch genauer beschrieben.
Zentrale Prüfungen:
- Orientierungsprüfung (Ende des 1. Studienjahrs)
- Zwischenprüfung: Mündliche Prüfung und Klausur (AM Antike Rhetoriktradition), Sprachkenntnisse (Ende des 2. Studienjahrs)
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Orientierungsprüfung
Fachliche Zulassungsvoraussetzung im Hauptfach ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für das erste Studienjahr geforderten Lehrveranstaltungen (PO 2012, Besonderer Teil, IV, § 8, Abs. 1-2). Die Orientierungsprüfung selbst läuft im ALMA-System automatisiert ab. Die Fachnote ergibt sich dabei aus den nach Leistungspunkten gewichteten Einzelnoten der Veranstaltungen des ersten Studienjahres. -
Zwischenprüfung
Nach dem zweiten Studienjahr findet im Haupt- und Nebenfach eine Zwischenprüfung statt. Mit der Zwischenprüfung zeigen die Studierenden, dass sie in den von ihnen studierten Fächern die Grundkenntnisse, das methodische Instrumentarium und die systematische Orientierung erworben haben, um ihren Bachelor-Studiengang erfolgreich abschließen zu können.Fachliche Zulassungsvoraussetzungen sind in Haupt und Nebenfach die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für das 2. Studienjahr im Hauptfach geforderten Lehrveranstaltungen, die erfolgreich abgelegte Orientierungsprüfung sowie durch das Reifezeugnis oder das Zeugnis über eine gleichwertige Sprachprüfung nachzuweisende Kenntnisse des Englischen sowie der Nachweis des Latinums (PO 2012, Besonderer Teil, V, § 9, Abs. 1-2).
Die Zwischenprüfung im Hauptfach
Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach aus den studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Module
- Aufbaumodul Neuere Rhetorik
- Aufbaumodul Antike Rhetoriktradition
Neben der üblichen Seminararbeit sind als Prüfungsleistungen in diesen Modulen gefordert:
- Mündliche Prüfung (AM Neuere Rhetorik)
- Zwischenprüfungsklausur (AM Antike Rhetoriktradition)
Die Zwischenprüfungsklausur erstreckt sich über das Thema des besuchten Seminars. Die 30-minütige mündliche Prüfung behandelt historische und systematische Aspekte der Rhetorik. In welchen Seminaren die Zwischenprüfung abgelegt werden kann, entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters. Die Themen der mündlichen Prüfung klären Sie direkt mit der Seminarleitung.
Für die Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses sind zudem folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen: Lateinisch (Latinum) und Englisch. Etwaige Sprachkenntnisse können Sie auch während des Studiums erwerben. In diesem Fall können Sie eine Verlängerung der Prüfungsfristen (Orientierungsprüfung und Zwischenprüfung) um zwei Fachsemester beim Prüfungsamt beantragen. Die Sprachkenntnisse können Sie direkt beim Prüfungsamt nachweisen.
Die Zwischenprüfung im Nebenfach
Die Zwischenprüfung besteht im Nebenfach aus den studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Module
- Aufbaumodul Antike Rhetoriktradition
Neben der üblichen Seminararbeit sind als Prüfungsleistungen in diesen Modulen gefordert:
- Mündliche Prüfung (AM Antike Rhetoriktradition)
- Zwischenprüfungsklausur (AM Antike Rhetoriktradition)
Die Zwischenprüfungsklausur erstreckt sich über das Thema des besuchten Seminars. Die 30-minütige mündliche Prüfung behandelt historische und systematische Aspekte der Rhetorik. In welchen Seminaren die Zwischenprüfung abgelegt werden kann, entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters. Die Themen der mündlichen Prüfung klären Sie direkt mit der Seminarleitung.
Für die Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses sind zudem folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen: Lateinisch (Latinum) und Englisch. Etwaige Sprachkenntnisse können Sie auch während des Studiums erwerben. In diesem Fall können Sie eine Verlängerung der Prüfungsfristen (Orientierungsprüfung und Zwischenprüfung) um zwei Fachsemester beim Prüfungsamt beantragen. Die Sprachkenntnisse können Sie direkt beim Prüfungsamt nachweisen.
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Schlüsselqualifikationen
Bitte beachten Sie, dass neben den obligatorischen Seminaren im Haupt- und Nebenfach und den Prüfungen in einem B.A.-Studiengang stets auch Leistungen im überfachlichen Bereich gefordert werden. Diese werden allgemein auch als Schlüsselqualifikationen bezeichnet. Insgesamt müssen 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich erbracht werden. Die Leistungen sind direkt beim Prüfungsamt nachzuweisen. Pro Leistung können maximal 10 ECTS-Punkte erworben werden (gilt auch für längere Praktika).ECTS-Punkte im überfachlichen Bereich können erworben werden durch:
- Seminare beim Career-Service (Anmeldung über ALMA) (auch Virtuelle Rhetorik)
- Seminare des Studio Literatur und Theater
- Praktika und ggf. auch Werkstudententätigkeit
Nicht angerechnet werden:
- Theorieseminare
- Vorlesungen
- Engagement in der Fachschaft
- Praxisseminare der Rhetorik
Hinweis: Die Regelung gilt für Studierende der Allgemeinen Rhetorik im Hauptfach. Studierende der Allgemeinen Rhetorik im Nebenfach wenden sich bitte an die Studienfachberatung ihres jeweiligen Hauptfachs.
Schlüsselqualifikationen, die im Ausland (z.B. im Rahmen des Erasmus-Programms) erbracht wurden (etwa Sprachkurse) werden im Rahmen der normalen Auslandsanrechnung mit verbucht. Entsprechende Bescheinigungen stellt Prof. Till zusammen mit der Anrechnung von Auslandsstudienleistungen aus.
Erwerb überfachlicher berufsorientierender Kompetenzen durch Praktika
Praktika können als Schlüsselqualifikationen angerechnet werden. Dazu regelt die Satzung zum Erwerb überfachlicher berufsfeldorientierter Kompetenzen (Studium Professionale) für Bachelorstudiengänge der Universität Tübingen (B, II § 13-23) die Modalitäten. Den Nachweis des Praktikums können Sie direkt beim Prüfungsamt erbringen. Dazu reichen Sie dort ein:
- Einen schriftlichen Praktikumsbericht
- Eine Kopie des Praktikumsvertrages
- Eine Kopie des Praktikumszeugnisses
Der Praktikumsbericht für die Anrechnung als Schlüsselqualifikation dient der theoretischen Aufarbeitung, abschließenden Reflexion der Erfahrungen und dem Wissenstransfer. Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Erfahrungsbericht mit einem Umfang von ca. 1500 Wörtern (ca. 5 Seiten) und soll Informationen zu folgenden Aspekten des Berufspraktikums enthalten:
- Beschreibung der Praktikumsstelle (Branche, Rechtsform, Größe)
- Beschreibung des konkreten Einsatzbereiches (Aufgabenbereich, organisatorische Einbindung des Einsatzbereiches in die Praktikumsstelle)
- personelle Ausstattung des Einsatzbereiches, Art der Betreuung während des Berufspraktikums, Zeitpunkt und Dauer des Berufspraktikums
- Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten sowie
- Resümee und Beurteilung der Praktikumsstelle
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Studienabschluss
Die Prüfungsleistungen zum Studienabschluss unterscheiden sich erheblich in Haupt- und Nebenfach. Alle Informationen zu den jeweiligen Prüfungsleistungen finden Sie unten. Bitte beachten Sie, dass neben den obligatorischen Seminaren im Haupt- und Nebenfach und den Prüfungen in einem B.A.-Studiengang stets auch Leistungen im überfachlichen Bereich gefordert werden (siehe oben). -
Wechsel alte in neue Prüfungsordnung
Studierende, die ihr Studium mit dem Wintersemester 2019/20 neu aufgenommen haben, studieren in der Prüfungsordnung 2019/20. Studierende, die ihr Bachelor-Studium in Allgemeiner Rhetorik vor dem vorstehend genannten Semester aufgenommen haben, können bis zum 31. März 2024 in die Prüfungsordnung 2019/20 wechseln. Dafür richten Sie einen schriftlichen Antrag an das Prüfungsamt für die Philosophische Fakultät.Beim Wechsel werden bisherige Studien- und Prüfungsleistungen nach den in der Anrechnungstabelle im Downloadbereich rechts geregelten Verfahren übertragen. Bitte beachten Sie: Dies betrifft auch Fehlversuche. Sollten Sie in der Prüfungsordnung 2012 einen Prüfungsanspruch endgültig verloren haben, ist kein Wechsel möglich.