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    • Prof. Dr. Olaf Kramer
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    • Prof. Dr. Dietmar Till (Geschäftsführender Direktor)
    • Dr. Lily Tonger-Erk
    • Dr. Thomas Zinsmaier
    • Projektmitarbeiter
      • Bernd Eberhart
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      • Dr. Carmen Lipphardt
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BA Studiengang

Aktuelles

Liebe Erstsemester des Bachelor-Studiengangs „Allgemeine Rhetorik“,

herzlich Willkommen am Seminar für Allgemeine Rhetorik!

Am 09.10.2023 beginnt die allgemeine Orientierungswoche der Universität Tübingen. Wir empfehlen Ihnen, die Veranstaltung zu der Online-Plattform ALMA zu besuchen. Informationen zur allgemeinen Orientierungswoche finden Sie auf der Seite der Universität Tübingen.

Am 16.10.2023 beginnt die verbindliche Orientierungswoche für Erstsemester des Faches Allgemeine Rhetorik.
In der Orientierungswoche erhalten Sie Informationen über:

  • die Kursanmeldung,
  • den gesamten Studienablauf,
  • Beratungsangebote.

 

Sie erhalten demnächst eine E-Mail mit allen relevanten Informationen für diese Veranstaltungswoche. Bitte kontrollieren Sie dazu Ihre neue studentische Mailadresse! Falls Sie bis zum 13.10.2023 noch keine E-Mail von uns erhalten haben sollten, melden Sie sich bitte selbstständig bei uns (E-Mail-Adresse: ba-beratung@rhetorik.uni-tuebingen.de). Eine Kursanmeldung über ALMA für die Kurse der Rhetorik ist vorab nicht nötig und auch nicht sinnvoll, da im Rahmen der Verbindlichen Vorbesprechung I die Gruppen eingeteilt werden.

Einen Überblick über die Veranstaltungen finden Sie unten.
Nähere Informationen zu den Veranstaltungen der Fachschaft finden Sie hier.

 

Bitte beachten Sie: wir behalten uns Änderungen vor. Bitte informieren Sie sich zeitnah nochmals.

 

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Generelle Informationen

  • Bewerbung und Zulassung

    Die B.A.-Studiengänge „Allgemeine Rhetorik“ können jeweils zum Wintersemester begonnen werden. Die Einschreibung erfolgt online über ALMA, das zentrale Portal des Studierendensekretariats der Universität Tübingen. Seit dem Wintersemester 2019/2020 ist kein Latinum mehr nötig. Seit dem Wintersemester 2020/2021 ist das Studium im Haupt- und Nebenfach zudem zulassungsfrei.

    Hinweis: Studieninteressierte mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die nicht die laut Prüfungsordnung (2019/20, I, §2, Abs. 3) geforderten Kenntnisse des Englischen und einer zweiten modernen Fremdsprache nachweisen können, können sich bei der Studienfachberatung über Nachhol- und Ausnahmemöglichkeiten informieren.

  • Kombinationsmöglichkeiten

    Das Fach Allgemeine Rhetorik ist ein B.A./M.A.-Studiengang, d.h., für den Studienabschluss B.A. ist die Wahl von zwei Studienfächern nötig. Sie können Rhetorik sowohl als B.A.-Hauptfach wie auch als B.A.-Nebenfach studieren. Beliebte Kombinationsfächer sind etwa

    • Germanistik und andere Philologien
    • Philosophie
    • Kunstgeschichte
    • Wirtschaftswissenschaft
    • Rechtswissenschaft
    • Politikwissenschaft
    • Medienwissenschaft u.ä.

    Mit wenigen Ausnahmen können alle B.A.-Studiengänge der Universität Tübingen in die Kombination einbezogen werden (eine Liste der Studienfächer der Universität Tübingen mit Angabe der jeweiligen Abschlussmöglichkeiten finden Sie hier). Im Zweifelsfall kann auch das Studierendensekretariat Auskunft über die Kombinationsmöglichkeiten der Fächer geben. In allen B.-A.-Studiengängen sind zusätzlich Leistungen im überfachlichen Bereich zu erbringen, in dem die Ausbildung sozialer, analytischer und kommunikativer Kompetenz angestrebt wird, zudem berufliches Basiswissen vermittelt wird.

  • Der Verlauf des B.A.-Studiums

    Im B.A.-Studiengang Allgemeine Rhetorik liegt der Schwerpunkt der Ausbildung in der Erarbeitung gründlicher historischer, methodischer, systematischer Kenntnisse sowie praktischer Kompetenzen im Bereich der Rhetorik. Studierende lernen die Geschichte des Faches kennen, werden mit der rhetorischen Systematik vertraut gemacht und in die Techniken wissenschaftlichen Arbeitens eingeführt. Praxisseminare dienen der Ausbildung der Schreib- und Redefähigkeit sowie der allgemeinen kommunikativen Kompetenz. Die Studierenden werden hier von erfahrenen Journalisten, Moderatoren und Schriftstellen im Verfassen eigener Texte, Reden und Präsentationen angeleitet.

    Das Studium im Haupt- und Nebenfach führt von standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den flexibel gestaltbaren Wahlpflicht- und Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr. Das Hauptfach wird im dritten Studienjahr mit dem Prüfungsmodul abgeschlossen. Die Modulpläne des Haupt- und Nebenfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind im Seitenbereich „B.A. Prüfungsordnung 2019/20“ sowie im Modulhandbuch genauer beschrieben.

  • Studium und Praxis

    Das Studium der Allgemeinen Rhetorik bietet viele Möglichkeiten, um bereits währenddessen praxisrelevante Erfahrungen zu machen und Fertigkeiten auszubauen. In vielen Modulen bieten Praxisseminare die Gelegenheit, Arbeitsfelder wie etwa Journalismus und Werbung kennen zu lernen und das Leistungspotential der rhetorischen Perspektive darin zu erproben. Praktika bieten im Wahlpflichtmodul und überfachlichen Bereich vielfältige Anschlusschancen und sind nicht selten der Einstieg in Werkstudententätigkeiten und anschließende Jobs. Schließlich ist das Projekt im Wahlpflichtmodul eine weitere Möglichkeit, eigene Ideen, die vom Transfer der Studieninhalte in die Praxis leben, zu verwirklichen.
    Nähere Informationen zu Praktikum und Projekt finden Sie im Seitenbereich der B.A.-Studiengänge unter dem entsprechenden Stichwort.
  • Lehrveranstaltungen

    Im Verlauf des Studiums belegen Studierende der Allgemeinen Rhetorik unterschiedliche Veranstaltungsformate. Das umfassende Kursangebot können Sie über das ALMA-Portal einsehen. Welche Veranstaltungen für welches Semester vorgesehen ist, entnehmen Sie den Modulplänen, Modulhandbüchern oder den Checklisten im Downloadbereich rechts. Grundsätzlich ist in jedem Semester eine Mischung aus verschiedenen Formaten vorgesehen:

    Vorlesung

    Vorlesungen (VL) stehen Studierenden aller Fachsemester und Prüfungsordnungen offen und können vielfältig angerechnet werden. Einzig die Einführungsvorlesung richtet sich explizit an Studierende, die ihr Studium beginnen. Vorlesungen sind in der Regel monothematische und theoriegeleitete Veranstaltungen, die von Professorinnen und Professoren angeboten und als Frontalunterricht gestaltet werden. Vorlesungen schließen je nach Anrechnungswunsch mit einer Klausur, einem Essay oder einer mündlichen Prüfung als Prüfungsleistung ab. Klären Sie vor der Belegung ab, ob die von Ihrem Modulplan vorgesehene Anrechnung und Prüfungsform möglich ist. Die Modulzugehörigkeit können Sie über ALMA einsehen.

    Proseminar, Haupt- und Oberseminar

    Je nach Studiengang (Bachelor oder Master) und Studienabschnitt (Grund- und Aufbaustudium oder Wahlpflicht- und Spezialisierungsstudium) sind Pro-, Haupt- oder Oberseminare (PS, HS und OS) integraler Bestandteil des Curriculums. Seminare werden in Gruppen von etwa 25 Teilnehmenden abgehalten und nehmen eine Vielzahl an Themen in den Blick, die je nach Modulzugehörigkeit von historischen Aspekten, über Methodenfragen zu modernen Theorien und spezifischen Fragestellungen reichen. Übliche Lehrformen sind dabei Lektüre, Gruppenarbeiten und Referate. Klären Sie vor der Belegung ab, ob die von Ihrem Modulplan vorgesehene Anrechnung und Prüfungsform möglich ist. Die Modulzugehörigkeit können Sie über ALMA einsehen.

    Praxisseminar

    Praxisseminare (PRX) befassen sich mit den rhetorischen Kompetenzen der Studierenden und nehmen dabei unterschiedliche Aspekte in den Blick, wie performative Aspekte, ausgewählte Textgattungen oder Anwendungsgebiete. Um einen geschützten Lernraum zu gewährleisten, finden Praxisseminare in Gruppen von etwa 15 Teilnehmenden statt. Melden Sie sich daher unbedingt über ALMA an, um einen Platz zugeteilt zu bekommen.

    Im Grundstudium der Prüfungsordnung 2019/20 im Hauptfach sind spezifische Praxisseminare vorgesehen: die Sprech- und Schreibübung. Im weiteren Studienverlauf sind die Kurse dann frei aus dem Angebot wählbar. Studierende des Nebenfachs können Sprech- und Schreibübung ebenfalls belegen, müssen dies jedoch nicht.

    Hinweis: Zusätzlich zu unseren Praxisseminar-Angeboten können alle Kurse des Studio Literatur und Theater als Praxisseminar angerechnet werden. Auch zu diesen Kursen melden Sie sich über ALMA an, allerdings über den Bereich „Außerfakultäre Veranstaltungen“.

     

  • Auslandsstudium

    Allgemeine Hinweise

    Bitte beachten Sie: Für allgemeine Fragen der Organisation ist das International Office (Dezernat V.1) zuständig. Die Kolleginnen und Kollegen dort bieten regelmäßig Beratungstermine an, die Sie unbedingt wahrnehmen sollten.
    Ein Auslandsstudium in Europa oder im außereuropäischen Ausland (etwa den USA) im Rahmen des Studiums der Allgemeinen Rhetorik ist grundsätzlich möglich und eine äußerst sinnvolle Gelegenheit, das Fachwissen im Bereich der Kommunikation zu erweitern, Kontakte zu knüpfen und interkulturelle Kompetenzen zu entwickeln.
    Da ein dezidiertes Studium der Allgemeinen Rhetorik ausschließlich in Tübingen möglich ist, scheint ein Auslandsstudium auf den ersten Blick schwierig. Tatsächlich gibt es aber zahlreiche Universitäten und Studiengänge im europäischen und außereuropäischen Ausland, die für ein Auslandssemester in Frage kommen. Generell anrechnungsfähig sind – neben Lehrveranstaltungen im Bereich der Rhetorik – thematisch einschlägige Kurse im Bereich der Kommunikation, der Medien und affiner Bereiche (z.B. Marketing). Im Rahmen eines Erasmus+-Auslandsaufenthalts wird die Anrechnungsfähigkeit vorab durch ein learning agreement verbindlich geregelt.
    Ob ein Studiengang und ein spezielles Kursprofil geeignet ist, sollten Sie im Gespräch mit Prof. Dietmar Till klären. Er ist für alle Fragen rund um das Auslandsstudium Ihr Ansprechpartner. Die Absprache im Vorhinein empfiehlt sich auch für Studierende, die über ein anderes Fach oder als „Freemover“ ins Ausland gehen.
    Die meisten Universitäten im Ausland haben keine Winter- und Sommersemester, sondern Herbst- und Frühjahrssemester. Das Herbstsemester, das oft Anfang September beginnt, lässt sich i.d.R. besser in den Studienablauf integrieren.

    + Aufenthalte im außereuropäischen Ausland (z.B. USA)

    Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig und gründlich zu den allgemeinen Rahmenbedingungen eines Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland. Die Planung muss hier sehr früh erfolgen, in der Regel mehr als ein Jahr vor der Abreise ins Ausland. Üblicherweise sind hier zwei unterstützende Gutachten von Hochschullehrern nötig, um die Sie sich frühzeitig und selbstständig (Vorlauf mindestens 4 bis 6 Wochen) bemühen müssen. Die weitere Organisation läuft dann über das Dezernat V.1, die Institute sind hier nicht weiter beteiligt.
    + Aufenthalte über das Programm Erasmus+ an europäischen Partnerhochschulen

    Informieren Sie sich unbedingt frühzeitig und gründlich zum Programm Erasmus+, Partnerhochschulen und Ansprechpartnern auf der Seite der Universität. Aktuell hat die Rhetorik mit Instituten an folgenden Partnerhochschulen laufende Kooperationsverträge:

    • Budapest, Ungarn
    • Örebrö, Schweden
    • Straßburg, Frankreich (Vermittlung über das Philologische Seminar)

     

    Pro Jahr und Partnerhochschule kann ein Platz vergeben werden. Bitte beachten Sie: Die Verträge enden mit dem akademischen Jahr 2021/22 und werden dann neu verhandelt.

     

    Vor dem Auslandsaufenthalt: Ablauf auf Institutsseite

    Die Planung von Erasmus+ verläuft jahresweise. Die Institute wählen diejenigen Studierenden aus, die an die Partnerinstitute geschickt werden sollen. Die Auswahl wird anhand von Studienleistungen und einem Motivationsschreiben vorgenommen. Melden Sie sich dazu bis spätestens Mitte Januar für das kommende akademische Jahr bei Prof. Till mit einem aktuellen transcript of records und einem kurzen Motivationsschreiben (1 Seite). Parallel zur Nominierung wird ein learning agreement erstellt. Veranstaltungen und Kurse, die als Leistungen in Frage kommen, sollten Sie dafür selbstständig recherchieren und zur Besprechung vorlegen. Studierende erhalten nach der Nominierung in der Regel schnell E-Mails der Partnerhochschule mit weiteren Informationen.

     

    Nach dem Auslandsaufenthalt

    Melden Sie sich bei Prof. Till mit den entsprechenden Zeugnissen, Sie bekommen dann Formulare, mit denen die Punkte im Prüfungsamt in ALMA verbucht werden.

     

    Schlüsselqualifikationen und Auslandsaufenthalt
    Das Prüfungsamt weist noch auf folgende Regelung hin: Wenn Studierende während des Auslandssemesters mindestens 8 LP außerhalb der Schlüsselqualifikationen erbringen, so können für das Auslandssemester 6 LP als Schlüsselqualifikationen angerechnet werden. Die Anrechnung dieser Punkte erfolgt (abweichend von den regulären Schlüsselqualifikations-Punkten) über Prof. Till im Rahmen der normalen Anerkennung ausländischer Studienleistungen.

     

  • Studienplatzwechsel

    Da das Fach Allgemeine Rhetorik in Deutschland ausschließlich an der Universität Tübingen angeboten wird, ist ein Abschluss auch nur hier möglich. Allerdings können Scheine aus ähnlichen Studiengängen anderer Universitäten angerechnet werden, sofern sie für Rhetorik sinnvoll sind. Des Weiteren akzeptieren andere Universitäten, die vergleichbare Fächer (z.B. Altphilologie, Kommunikationswissenschaften) anbieten, Leistungen, die in Tübingen erworben wurden. Darüber kann Ihnen die Studienfachberatung Auskunft geben.
  • Beratungsangebote

    Für alle studienfachbezogenen Fragen können Sie die Beratungsangebote des Seminars für Allgemeine Rhetorik wahrnehmen:

    Studienfachberatung
    Lukas Beck
    nach Vereinbarung
    Fragen rund um das Studium der Rhetorik, z.B.
    Studienaufbau
    Semesterplanung
    Prüfungsfriste
    Anrechnung von Prüfungsleistungen
    Peer Learning  
    Sinem TuncerSprechstunde: Do. 14:00-16:00 Uhr R 511 (Bitte melden Sie sich per Mail: mentorat@rhetorik.uni-tuebingen.de)
    Unterstützung beim wissenschaftlichen Arbeiten (individuelle Fragen bei Hausarbeiten und Referaten), Campus: Fragen zur Seminar- und Prüfungsanmeldung, Beratung bei der Studienplanung (BA/MA) Coaching / Studienbegleitung
    Peer Learning  
    Annika HennerSprechstunde: Di. 14:00-16:00 Uhr online über Zoom (Bitte melden Sie sich per Mail: mentorat@rhetorik.uni-tuebingen.de)
    Unterstützung beim wissenschaftlichen Arbeiten (individuelle Fragen bei Hausarbeiten und Referaten), Campus: Fragen zur Seminar- und Prüfungsanmeldung, Beratung bei der Studienplanung (BA/MA) Coaching / Studienbegleitung
    Praktikumsbeauftragter
    Dr. Fabian Erhardt
    fabian.erhardt@uni-tuebingen.de
    nach Vereinbarung
    Fragen zum Praktikum im Wahlpflichtmodul und überfachlichen Bereich
    Prof. Dr. Dietmar Till
    dietmar.till@uni-tuebingen.de

    Di, 17:00-18:00 Uhr (Anmeldung über Eintrag in die Liste vor R550 oder über Frau Fiege.) | Zoom-Sprechstunden müssen individuell vereinbart werden.)

    Auslandssemester
    Erasmus
    internationale Vernetzung
    Prof. Dr. Olaf Kramer
    olaf.kramer@uni-tuebingen.de

    Do, 11:00-12:00 Uhr
    BAFöG
    Studienkredite
    Dr. Thomas Zinsmaier
    thomas.zinsmaier@uni-tuebingen.de
    Di, 12:00-13:00 Uhr 
    Probleme mit Seminaranmeldung und Platzverteilung in ALMA

     

    Weitere Beratungsangebote und wichtige Adressen der Universität sind:

    Prüfungsamt
    Angelika Hutt
    07071 29 76859
    Sprechstunde: bitte informieren Sie sich auf der Seite des Prüfungsamts
    Prüfungsfristen
    Anrechnung von Prüfungsleistungen
    Zentrale Studienberatung
    07071 29 72555
    zsb@uni-tuebingen.de
    Studienaufbau, Semesterplanung
    Coaching/Studienbegleitung
    Studierendensekretariat
    Wilhelmstr. 11, 72074 Tübingen
    07071 29 74444
    studierendensekretariat@zv.uni-tuebingen.de
    Einschreibung
    Rückmeldung
    Studierendenausweis
    Beurlaubung
    Deutschlandstipendium
    Gleichstellungsbüro
    07071 29 74958
    gleichstellungsbuero@uni-tuebingen.de
    Gleichstellung
    Nachteilsausgleich
    Sexuelle Belästigung
    Psychotherapeutische Beratung des Studierendenwerks
    07071 253960
    pbs-stuwe@sw-tuebingen-hohenheim.deTübinger Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie: 07071 29 82311Telefonseelsorge: 0800 111 0 111
    Psychotherapeutische Beratung
    Leistungsdruck
    Überforderung
    Selbstwert
    Konflikte mit Eltern, Kommiliton*innen, Lehrpersonen
    Depressive Verstimmungen
    Körperliche (psychosomatische) Probleme
    Suchtverhalten
  • Gleichstellung

    Wenn Sie eine Behinderung haben oder unter einer chronischen Krankheit leiden, sollen Sie dadurch beim Studium der Allgemeinen Rhetorik keine Nachteile erfahren. Nützliche Informationen und ein breites Beratungsangebot finden Sie hier.
    Bei Fragen der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Familie und Studium, bei Diskriminierung oder sexueller Belästigung erhalten Sie Beratung und Unterstützung durch die Gleichstellungskommission der Philosophischen Fakultät. Hier finden Sie die Ansprechpartner*innen.

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B.A. Prüfungsordnung 2023/24

  • Hauptfach

    Im B.A.-Hauptfach Allgemeine Rhetorik sind 99 Leistungspunkte zu erwerben. Zusätzlich sind 60 Leistungspunkte im Nebenfach und 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich (Schlüsselqualifikationen) nachzuweisen.

    Der Aufbau des Studiums führt von stärker standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den flexibel gestaltbaren Wahlpflicht- und Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr, in denen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Studium stärker nach persönlichen Interessen zu gestalten. Den Studienabschluss bildet das Prüfungsmodul im dritten Studienjahr. Den gesamten Modulplan des Hauptfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind unten sowie im Modulhandbuch genauer beschrieben. Eine praktische Checkliste zum Abhaken der bereits belegten Veranstaltungen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

    Zentrale Prüfungen:

    • Progymnasma mit Terminologie-Klausur (Orientierungsprüfung) (Ende des 1. Studienjahrs)
    • Rhetorikum mit mündlicher Prüfung (Ende des 2. Studienjahrs)
    • Prüfungsmodul mit Bachelor-Arbeit und einer mündlichen Prüfung (Ende des 3. Studienjahrs)

    Im ersten Semester belegen Sie:

    • Grundlagenmodul: Einführung in die Rhetorik I (Proseminar, Tutorium und Vorlesung)
    • Teil 1 des Grundlagenmodul: Rhetorische Praxis (Praxisseminar: Schreibübung)
    • Zusätzlich beginnt im ersten Semester die Vorbereitung auf die Terminologieklausur, die Ende des zweiten Semesters vorgesehen ist

    + Modul: Interdisziplinäre Rhetorik

    Im Downloadbereich rechts finden Sie ein Informationsdokument mit allen wichtigen Informationen zum Modul: Interdisziplinäre Rhetorik.
    Das Modul Interdisziplinäre Rhetorik ist nur im Hauptfach zu absolvieren. Die Idee des Moduls ist, Ihnen die Anknüpfungs- und Abgrenzungspunkte der Rhetorik zu benachbarten Disziplinen aufzuzeigen. Zudem bietet sich Ihnen hier die Möglichkeit, abseits des disziplinspezifischen Rahmens ein Interesse zu entwickeln. Das Aufbaumodul: Interdisziplinäre Rhetorik besteht aus:

    • Proseminar (interdisziplinär) (3 benotete LP, Essay oder Klausur)
    • Vorlesung oder Übung (Import) (3 benotete LP, Klausur, mündliche Prüfung oder Essay)

    Veranstaltungswahl und Anmeldung

    Das Proseminar belegen Sie bitte über ALMA. Hier stehen Ihnen, wie üblich, einige Seminare im entsprechenden Modul zur Verfügung.
    Die Vorlesung oder Übung können Sie nicht über ALMA belegen. Hier suchen Sie sich aus einer fachaffinen Disziplin eigenständig eine Veranstaltung aus. Kontaktieren Sie bitte die Lehrperson der jeweiligen Veranstaltung und klären Sie Ihre Teilnahme ab. Lassen Sie sich anschließend einen gesonderten Leistungsnachweis geben. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte, ohne die das Prüfungsamt die Vorlesung oder Übung nicht akzeptieren wird:

    • Die Vorlesung oder Übung stammt aus einem dritten, rhetorikaffinen Fach. Die Vorlesung stammt also nicht aus Ihrem Haupt- oder Nebenfach. Als rhetorikaffin gelten Fächer, die Schnittmengen in der Methodik, der Theorie oder/und den Forschungsfeldern aufweisen. Dies ist beispielsweise (aber nicht ausschließlich) bei der Medienwissenschaft, der Politikwissenschaft, der Soziologie, der Psychologie, der Philosophie und der Linguistik der Fall.
    • Die Vorlesung oder Übung befasst sich mit Theorien, Methoden oder/und Einzelphänomenen aus der rhetorikaffinen Disziplin.
    • Die Vorlesung oder Übung können Sie mit 3 benoteten ECTS-Punkten abschließen. Auch wenn Sie von Ihrer Lehrperson mehr Punkte bekommen, werden Ihnen lediglich 3 ECTS-Punkte angerechnet. Weniger Punkte sind ein Ausschlusskriterium, ebenso werden unbenotete Prüfungsleistungen nicht akzeptiert.
    • Als Prüfungsform kommen Klausur, mündliche Prüfung oder Essay in Frage. Klären Sie dies mit der jeweiligen Lehrperson.

    Den Leistungsnachweis geben Sie bitte mit entsprechendem Vermerk des Moduls beim Prüfungsamt ab. Sollten Sie die Vorlesungswahl nicht eigenständig entscheiden können, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

  • Nebenfach

    Im B.A.-Nebenfach Allgemeine Rhetorik sind 60 Leistungspunkte zu erwerben. Zusätzlich sind 99 Leistungspunkte im Hauptfach und 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich (Schlüsselqualifikationen) nachzuweisen.

    Der Aufbau des Studiums führt von stärker standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den flexibel gestaltbaren Wahlpflicht- und Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr, in denen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Studium stärker nach persönlichen Interessen zu gestalten. Den gesamten Modulplan des Nebenfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind unten sowie im Modulhandbuch genauer beschrieben. Eine praktische Checkliste zum Abhaken der bereits belegten Veranstaltungen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

    Zentrale Prüfungen:

    • Progymnasma mit Terminologie-Klausur (Orientierungsprüfung) (Ende des 1. Studienjahrs)
    • Rhetorikum mit mündlicher Prüfung (Ende des 2. Studienjahrs)
    • Spezialisierungsmodul mit einer mündlichen Prüfung (Ende des 3. Studienjahrs)

    Im ersten Semester belegen Sie:

    • Grundlagenmodul: Einführung in die Rhetorik I (Proseminar, Tutorium und Vorlesung)
    • Zusätzlich beginnt im ersten Semester die Vorbereitung auf die Terminologieklausur, die Ende des zweiten Semesters vorgesehen ist

     

  • Progymnasma, Terminologieklausur und Orientierungsprüfung

    Das Progymnasma ist das Vorübungs-Format, mit dem Sie sich auf die Terminologieklausur vorbereiten. Die Vorübungen bestehen aus monatlichen Lerneinheiten, die Ihnen über ILIAS zu Verfügung gestellt werden. Die Vorbereitung beginnt mit der ersten Lerneinheit im November (erstes Fachsemester), die Terminologieklausur ist für Juli vorgesehen (zweites Fachsemester). Die Lerneinheiten beinhalten Haupttexte zur Geschichte und Systematik der Rhetorik, wichtige Theoriebegriffe der Antike, wichtige rhetorische Stilmittel und weiterführende Lektüre zu zentralen Termini. Die Lerneinheiten werden bereits im der Terminologieklausur vorangehenden Wintersemester ab November monatlich zur Verfügung gestellt.

    Die Lerneinheiten erhalten Sie, wenn Sie sich über ILIAS für den Ordner „Progymnasma“ anmelden (In: Wintersemester X / 5 Philosophische Fakultät / Allgemeine Rhetorik / Kurse für Erstsemesterstudierende (BA) – Wintersemester X).

    Die Terminologieklausur ist für Studierende im Haupt- und Nebenfach zum Ende des 2. Fachsemesters vorgesehen. Die Terminologieklausur ist eine 120-minütige Multiple-Choice-, Single-Choice- und Textfragen-Klausur. Die Fragen umfassen Fragen zur Fachterminologie, zur Systematik und Geschichte der Rhetorik. Die Note der Terminologieklausur stellt zudem die Note der Orientierungsprüfung dar. Ort und Zeitpunkt der Terminologieklausur werden Ihnen im Mai bekanntgegeben. Wichtig: Bei der Terminologieklausur gibt es nur einen Wiederholungsversuch. Durch ein zweimaliges Nichtbestehen verlieren Sie Ihren Prüfungsanspruch.

    Die Orientierungsprüfung ist die erste zentrale Prüfungsleistung im B.A.-Studium. Die Orientierungsprüfung ist mit Ende des 2. Fachsemesters, also des 1. Studienjahres, zu erbringen. Sie stellt aber keine gesondert zu erbringende Prüfungsleistung dar, sondern umfasst die ohnehin von Ihnen im 1. Studienjahr zu absolvierenden Prüfungsleistungen: Die Orientierungsprüfung umfasst die Prüfungsleistungen der Grundlagenmodule: Einführung in die Rhetorik I und II, Die Note der Orientierungsprüfung entspricht der Note der Prüfungsleistung Terminologie-
    Klausur (Progymnasma) im Modul RHT_BA-02 Grundlagenmodul: Einführung in die Rhetorik II
    (PO 2023/24, C, I § 9, Abs. 2). Für die Orientierungsprüfung müssen Sie sich nicht gesondert anmelden. Das Prüfungsamt trägt Ihr Bestehen/Nichtbestehen bei Vorlage der relevanten Noten ein.

  • Rhetorikum und Zwischenprüfung

    Das Rhetorikum ist die mündliche Prüfungsleistung, die für das Ende des 4. Fachsemesters, also des 2. Studienjahrs, vorgesehen ist. Das Rhetorikum ist eine 30-minütige mündliche Prüfung im Aufbaumodul: Moderne Rhetorik, in der grundlegende moderne rhetorische Theorien und Modelle sowie ideengeschichtliche Entwicklungen aus der Rhetorik und verschiedenen fachaffinen Theoriebereichen behandelt werden. Das Rhetorikum besteht aus einem Pflichtteil sowie einem Wahlpflichtteil, die sich folgendermaßen zusammensetzen:

    Die Texte des Wahlpflichtteils wählen Sie eigenständig aus der Liste der 20 möglichen Texte (siehe Informationsdokument im Downloadbreich). Der Wahlpflichtteil bietet die Möglichkeit, dass Sie nach Ihrem eigenen Interesse weitere thematische Schwerpunkte setzen. Für die Rhetorikumsprüfung melden Sie sich bitte über den ILIAS-Kursordner „Rhetorikum“ an. (In: Semester X / 5 Philosophische Fakultät / Allgemeine Rhetorik).
    In dem ILIAS-Kursordner erhalten Sie alle prüfungsrelevanten Unterlagen. Im Zeitraum der Prüfungsanmeldung (Januar im Wintersemester und Juni im Sommersemester) legen Sie dort auch ihren präferierten Prüfungszeitraum sowie Ihre Wahlpflichttexte fest. Das Rhetorikum findet jeweils in der ersten Semesterwoche statt; also im Oktober oder im April. Möchten Sie das Rhetorikum im Oktober absolvieren, findet die Anmeldung im Juni statt. Möchten Sie das Rhetorikum im April absolvieren, findet die Anmeldung im Dezember statt.
    Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für das Rhetorikum in Haupt- und Nebenfach sind die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für das 2. Studienjahr geforderten Lehrveranstaltungen, die erfolgreich abgelegte Orientierungsprüfung sowie der Nachweis der Kenntnisse des Englischen sowie einer zweiten Fremdsprache. Bitte weisen Sie die Sprachkenntnisse eigenständig beim Prüfungsamt nach. Es genügt eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses oder des Zeugnisses einer gleichwertigen Sprachprüfung.

    Die Zwischenprüfung ist die zweite zentrale Prüfungsleistung im B.A.-Studium. Die Zwischenprüfung ist für das Ende des 4. Fachsemesters vorgesehen. Wie auch die Orientierungsprüfung, stellt die Zwischenprüfung keine gesondert zu erbringende Prüfungsleistung dar, sondern umfasst die ohnehin von Ihnen im 2. Studienjahr zu absolvierenden Prüfungsleistungen: Die Zwischenprüfung umfasst den Nachweis der Sprachkenntnisse, das Bestehen der Aufbaumodule sowie die mündliche Prüfung des Aufbaumoduls: Moderne Rhetorik (Rhetorikum). Die Note des Rhetorikums entspricht der Note der mündlichen Prüfungsleistung im Modul RHT_BA-7 Aufbaumodul Moderne Rhetorik (PO 2023/24, C, III, § 11, Abs. 2). Für die Zwischenprüfung müssen Sie sich nicht gesondert anmelden. Das Prüfungsamt trägt Ihr Bestehen/Nichtbestehen bei Vorlage der relevanten Nachweise ein.

  • Das Wahlpflichtmodul

    Das Wahlpflichtmodul bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Studium noch stärker nach Ihrem persönlichen Interesse zu gestalten. Hier können Sie sich beispielsweise zwischen theorie- oder praxisbezogenen Formaten entscheiden. Das Modul umfasst 9 Leistungspunkte, die sich wie folgt zusammensetzen:

    Für die Belegung eines Seminars, Praxisseminars und der Vorlesung gehen Sie wie gewohnt vor: Melden Sie sich hierfür über ALMA für Veranstaltung und Prüfung an. Zu Praktikum und Projekt können Sie sich unten informieren.

  • Praktikum

    Das Praktikum im Wahlpflichtmodul (PO 2023/24, HF und NF)

    Praktika können neben der Anrechnung als Schlüsselqualifikationen im überfachlichen Bereich auch im Wahlpflichtmodul angerechnet werden. Sie können dort laut Modulhandbuch 6 ECTS für das Praktikum erhalten.

    Vorgaben zur Anrechnung:

    Die Anrechnung prüft die praktikumsbeauftragte Person. Wichtig: Nehmen Sie vor Aufnahme des Praktikums unbedingt mit der zuständigen Person Kontakt auf, um einen Fehler in der Anrechnung zu vermeiden.

    Sie müssen sich zur korrekten Anrechnung an folgende Vorgaben halten:

    • Praktikumsdauer von mind. 6 Wochen Vollzeit (oder entsprechender Länge in Teilzeit) bis in der Regel 12 Wochen
    • Das Praktikum muss Inhalte der Rhetorik einbeziehen. Daher ist Ihr Arbeitgeber dazu angehalten, die Studiendienlichkeit zu bescheinigen. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie von der praktikumsbeauftragten Person.
    • Folgende Berufsfelder für das Praktikum sind möglich:
      Wissenschaftskommunikation, externe und interne Unternehmenskommunikation, Rhetoriktraining, Kulturbetrieb, Werbung, Journalismus, politische Kommunikation, viele Weitere… (sprechen Sie bei der Frage der Eignung bitte die Praktikumsberatung an)
    • Keine Beurlaubung während des Praktikums (die Anrechnung von ECTS-Punkten ist nur möglich, wenn Sie nicht beurlaubt sind; eine Beurlaubung findet in der Regel ab einer Praktikumslänge von über 3 Monaten Vollzeit statt)

    Anrechnung:

    Den Nachweis des Praktikums können Sie direkt bei der praktikumsbeauftragten Person erbringen. Dazu reichen Sie per Mail Folgendes als PDF-Dateien ein:

    • Einen schriftlichen Praktikumsbericht
    • Eine Kopie des Praktikumsvertrages
    • Eine Kopie des Praktikumszeugnisses
    • Ausgefülltes Formular Studiendienlichkeit

    Der Praktikumsbericht für die Anrechnung im Wahlpflichtmodul dient der theoretischen Aufarbeitung, abschließenden Reflexion der Erfahrungen und dem Wissenstransfer. Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Erfahrungsbericht mit einem Umfang von ca. 5-6 Seiten). Hier finden Sie einen ausführlichen Leitfaden.

    Weitere ausführliche Informationen über die Anrechnung des Praktikums und das allgemeine Vorgehen finden Sie auf diesem Informationsdokument.

  • Projekt

    1. Was ist das Projekt
    Das Projekt im Wahlpflichtbereich des BA Allgemeine Rhetorik ist grundsätzlich fakultativ; niemand muss zwingend ein Projekt realisieren (Leistungspunkte werden im Wahlpflichtbereich aus einem Katalog zusammengestellt). Es soll Studierenden die Möglichkeit bieten, in eigener Verantwortung und Planung ein Projekt zu realisieren, ist also durch eine große Offenheit gekennzeichnet. Dazu sind in hohem Maße Eigenständigkeit sowie Organisations- und Planungsfähigkeit erforderlich.
    Im Rahmen des Projektes realisieren Studierende eigenverantwortlich ein Projekt, das ein vorher definiertes Ergebnis haben muss, das in der Regel ein Werkstück ist. Werkstücke können sein (Aufzählung ist exemplarisch, nicht abgeschlossen):
    • eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit (etwa eine weitere Hausarbeit, also wissenschaftliche Textsorten, idealiter ein publikationsfähiger Aufsatz);
    • Medienprodukte (ein kürzerer Film, Podcast, Hörspiel, Social-Media-Aktivitäten etc.);
    • die Organisation einer Veranstaltung wie z.B. eines wiss. Kolloquiums, einer Lesung/eines Vortrags, eines poetry slams, einer Podiumsdiskussion etc.

    Im Projektmodul werden 6 ECTS erworben. Ein ECTS-Punkt entspricht etwa 30h Zeitaufwand (also insg. 180 Stunden).
    Zu jedem Projekt gehören 1. das Werkstück (falls es nicht ephemer ist), 2. ein abschließender Bericht, der das Projekt dokumentiert (3-4 Seiten Text; wichtig bei Lesungen etc.) und 3. eine Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen des Projektes, die auch rhetorische Aspekte einbeziehen muss (etwa 7 Seiten Text, sofern sich das nicht aus dem Gesamtprojekt – wie etwa bei einem Aufsatz – ergibt). Für letzteres gelten dieselben formalen Anforderungen wie an jede schriftliche Hausarbeit im Studium.

    2. Betreuer/innen
    Betreuer können derzeit sein: Prof. Knape, Prof. Kramer, Prof. Till (allgemein: Lehrende, die auch Bachelorarbeiten betreuen dürfen).
    Ablauf der Anmeldung:

    1. Sie überlegen sich ein Projekt und verfassen dazu ein Exposé von etwa 2 Seiten. Das Exposé enthält: Inhalt/Konzeption des Werkstoffs, knappe Ausführungen zu den wiss. Grundlagen und zur Verbindung zu Ihrem Studiengang, zudem einen Zeit- bzw. Ablaufplan.

    2. Sie reichen diese Unterlagen per E-Mail ein und führen dann ein Gespräch mit einem Betreuer, der dann entscheidet, ob das Projekt geeignet ist, und die Genehmigung erteilt.

    3. Die Genehmigung muss vorliegen, bevor mit der Arbeit an dem Projekt begonnen wird.
    Im Grunde geht es in dieser Phase also um so etwas wie einen „Projekt-Pitch“.

    Nach Beendigung des Projektes reichen Sie dann das Werkstück (sofern möglich), den Bericht und die Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen ein; diese sind für die Notengebung maßgeblich.

    3. Kann das Projektmodul im Rahmen eines Seminars absolviert werden?
    Projekte können sich thematisch an ein Seminar anschließen, müssen das aber nicht. Auf alle Fälle dürfen sich die Leistungen, die im Seminar erbracht werden und die, die im Rahmen des Projektmoduls erbracht werden, nicht überschneiden.

    4. Kann das Projektmodul als Gruppenarbeit gestaltet werden?
    Das ist möglich, allerdings vervielfacht sich der Zeitaufwand entsprechend. D. h. es bleibt bei den 180 Zeitstunden pro Person. In diesem Fall reichen Sie gemeinsam ein Exposé ein und schreiben gemeinsam den Projektbericht und die Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen. Schlüsseln Sie im Bericht auf, wer welche Aufgaben übernommen und Leistungen erbracht hat (und welche ggf. gemeinsam erbracht worden sind).
    Ein Gruppenprojekt ist also notwendigerweise immer deutlich umfangreicher als ein Einzelprojekt. Legen Sie es von vornherein auf einen Zeitaufwand von etwa 180 Stunden pro Person an.

    5. Wann muss das Projektstudium absolviert werden? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
    Es empfiehlt sich, das Projekt im 5. Fachsemester des BA-Studiums zu absolvieren. Eine frühere oder spätere Belegung ist nach vorheriger Absprache aber grundsätzlich möglich.

    6. Anmeldung zur Prüfung und Eintragung der Note
    Eine gesonderte Anmeldung über alma erfolgt nicht. Nachdem Sie die notwendigen Unterlagen eingereicht haben, meldet der/die Betreuer/in die Note direkt ans Prüfungsamt.

    7. Nachträgliche Anrechnung, Doppelanrechnung, Praktikum
    Die nachträgliche Anrechnung einer bereits abgeschlossenen oder bereits begonnenen Arbeit als Projekt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Arbeit kann auch nicht sowohl als Seminarleistung als auch fürs Projekt angerechnet werden, auch keine Leistungen aus dem Haupt- oder Nebenfach. Das betrifft auch Praktika: Im Rahmen eines Praktikums kann kein Werkstück eines Projektes angefertigt werden. Jede Form der Doppelanrechnung ist also ausgeschlossen.

  • Schlüsselqualifikationen

    Bitte beachten Sie, dass neben den obligatorischen Seminaren im Haupt- und Nebenfach und den Prüfungen in einem B.A.-Studiengang stets auch Leistungen im überfachlichen Bereich gefordert werden. Diese werden allgemein auch als Schlüsselqualifikationen bezeichnet. Insgesamt müssen 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich erbracht werden. Die Leistungen sind direkt beim Prüfungsamt nachzuweisen. Pro Leistung können maximal 10 ECTS-Punkte erworben werden (gilt auch für längere Praktika).

    ECTS-Punkte im überfachlichen Bereich können erworben werden durch:

    • Seminare aus dem Transdisciplinary Course Program (TCP) (Anmeldung über ALMA) (auch Virtuelle Rhetorik)
    • Seminare des Studio Literatur und Theater
    • Praktika und ggf. auch Werkstudententätigkeit

    Nicht angerechnet werden:

    • Theorieseminare
    • Vorlesungen
    • Engagement in der Fachschaft
    • Praxisseminare der Rhetorik

    Hinweis: Die Regelung gilt für Studierende der Allgemeinen Rhetorik im Hauptfach. Studierende der Allgemeinen Rhetorik im Nebenfach wenden sich bitte an die Studienfachberatung ihres jeweiligen Hauptfachs.

    Schlüsselqualifikationen, die im Ausland (z.B. im Rahmen des Erasmus-Programms) erbracht wurden (etwa Sprachkurse) werden im Rahmen der normalen Auslandsanrechnung mit verbucht. Entsprechende Bescheinigungen stellt Prof. Till zusammen mit der Anrechnung von Auslandsstudienleistungen aus.

    ###title Erwerb überfachlicher berufsorientierender Kompetenzen durch Praktika

    Praktika können als Schlüsselqualifikationen angerechnet werden. Dazu regelt die Satzung zum Erwerb überfachlicher berufsfeldorientierter Kompetenzen (Studium Professionale) für Bachelorstudiengänge der Universität Tübingen (B, II § 13-23) die Modalitäten. Den Nachweis des Praktikums können Sie direkt beim Prüfungsamt erbringen. Dazu reichen Sie dort ein:

    • Einen schriftlichen Praktikumsbericht
    • Eine Kopie des Praktikumsvertrages
    • Eine Kopie des Praktikumszeugnisses

    Der Praktikumsbericht für die Anrechnung als Schlüsselqualifikation dient der theoretischen Aufarbeitung, abschließenden Reflexion der Erfahrungen und dem Wissenstransfer. Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Erfahrungsbericht mit einem Umfang von ca. 1500 Wörtern (ca. 5 Seiten) und soll Informationen zu folgenden Aspekten des Berufspraktikums enthalten:

    • Beschreibung der Praktikumsstelle (Branche, Rechtsform, Größe)
    • Beschreibung des konkreten Einsatzbereiches (Aufgabenbereich, organisatorische Einbindung des Einsatzbereiches in die Praktikumsstelle)
    • personelle Ausstattung des Einsatzbereiches, Art der Betreuung während des Berufspraktikums, Zeitpunkt und Dauer des Berufspraktikums
    • Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten sowie
    • Resümee und Beurteilung der Praktikumsstelle
  • Studienabschluss

    Die Prüfungsleistungen zum Studienabschluss unterscheiden sich in Haupt- und Nebenfach. Alle Informationen zu den jeweiligen Prüfungsleistungen finden Sie unten. Bitte beachten Sie, dass neben den obligatorischen Seminaren im Haupt- und Nebenfach und den Prüfungen in einem B.A.-Studiengang stets auch Leistungen im überfachlichen Bereich gefordert werden (siehe oben).

    + Der Studienabschluss im Hauptfach

    Im Hauptfach schließen Studierende ihr Studium mit den im Prüfungsmodul geforderten Leistungen ab. Diese sind die Bachelor-Arbeit sowie eine mündliche Prüfung.

    Die Bachelorarbeit

    Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die so gewonnenen Ergebnisse sachgerecht schriftlich darzustellen.

    Die wichtigsten Informationen zur Bachelorarbeit:

    • Die Bearbeitungszeit beträgt 9 Wochen nach Anmeldung der Arbeit
    • Der Umfang beträgt 25-30 Textseiten (es gelten die üblichen Vorgaben zu Schriftbild, Layout und Zitation)
    • Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, mögliche Anhänge sowie eine zwingend notwendige Antiplagiatserklärung kommen hinzu • Die Antiplagiatserklärung folgt dem auf der Seite des Prüfungsamtes vorgegebenen Wortlaut (siehe auch unten)
    • Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden, dies gilt es aber mit dem Betreuer zu besprechen • Betreuen können Ihre Bachelorarbeit Prof. Till, Prof. Kramer und Prof. Knape.

    Themenfindung: Sie dürfen und sollen Ihrem Betreuer eigenständig einen Themenvorschlag vorlegen, haben aber keinen Anspruch auf dessen Berücksichtigung – im Zweifelsfall kann der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein Thema vergeben. Nutzen Sie diese Chance: Die Bachelorarbeit ist ein aufwendigeres Projekt als bisherige Seminararbeiten. Insbesondere Themen, für die Sie sich besonders interessieren und zu denen Sie bereits eine Expertise aufbauen konnten, kommen in Frage. Achten Sie aber darauf, dass die Bachelorarbeit (wie jede andere Prüfungsleistung auch) eine für sich stehende Prüfungsleistung ist.

    Die Anmeldung erfolgt über Ihren Betreuer. Wenn Sie Ihr Thema besprochen und festgelegt haben, kann Ihr Betreuer Sie für die Prüfung anmelden. Ihr Betreuer teilt Ihnen Ihre Abgabefrist mit: Nach Anmeldung der Arbeit haben Sie 9 Wochen Bearbeitungszeit.
    Die Abgabe erfolgt in gedruckter Form (einseitiger Druck, gebunden oder in Klemmhefter) im Sekretariat der Allgemeinen Rhetorik sowie als zusammenhängende PDF-Datei an ba-arbeiten@philosophie.uni-tuebingen.de. Die Arbeit darf, falls erforderlich, multimediale Teile auf digitalen Datenträgern enthalten (sinnvoll z.B. bei größeren Analysekorpora). Bitte beachten Sie aber: Die gedruckt und digital abgegebenen Versionen müssen in jedem Fall identisch sein (betrifft auch Anhänge).

    Die Antiplagiatserklärung muss zwingend dem auf der Seite des Prüfungsamtes vorgegebenen Wortlaut folgen:

    Ich erkläre hiermit,
    dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst habe,
    dass ich keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel und Quellen benutzt habe,
    dass ich alle wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Aussagen als solche gekennzeichnet habe,
    dass die Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens gewesen ist,
    dass ich die Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen bereits veröffentlicht habe,
    dass das in Dateiform eingereichte Exemplar mit dem eingereichten gebundenen Exemplar übereinstimmt.

    Hilfestellungen zum Bewältigen einer umfangreichen Abschlussarbeit kann Ihnen das Mentorat, die Fachschaft sowie das Diversitätsorientierte Schreibzentrum der Universität anbieten.

    Die mündliche Prüfung

    Die mündliche Prüfung im Prüfungsmodul dauert 30 Minuten. Die mündliche Prüfung soll zeigen, dass Sie Fachwissen reflektiert mündlich präsentieren und Zusammenhänge zwischen den jeweiligen Themen darlegen können und in der Lage sind, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen und aufbauend darauf zu beantworten.

    Die drei Themen der mündlichen Prüfung können Sie eigenständig vorschlagen. Sprechen Sie sich dazu mit Ihrem Prüfer ab. Erarbeiten Sie dazu eine Literaturliste mit etwa fünf Literaturangaben pro Thema. Literaturangaben können dabei sein: Aufsätze in Fachzeitschriften und Sammelbänden, ganze Bücher und Buchkapitel oder auch längere Lexikonartikel (z.B. aus dem HWRh). Eines der drei Themen muss historisch ausgerichtet sein.

    Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfer. Vereinbaren Sie individuell einen Prüfungstermin. Sie können Ihre mündliche Prüfung bei Prof. Till, Prof. Kramer, Prof. Knape und Dr. Zinsmaier absolvieren.

    Die Bachelor-Gesamtnote

    Die Fachgesamtnote im Teilstudiengang ergibt sich zu dreißig Prozent aus der Note der Bachelorarbeit, zu fünfzehn Prozent aus der Note der mündlichen Prüfung im Abschlussmodul, zu zwanzig Prozent aus der Note des Moduls RHT_BA-9, zu fünf Prozent aus der Note des Moduls RHT_BA-8, zu fünfzehn Prozent aus der Note des Rhetorikums und zu fünfzehn Prozent aus der Note der Orientierungsprüfung. (PO 2023/24, Besonderer Teil, E, § 15)

    „Die Bachelor-Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Fachnoten im Haupt- und Nebenfach, wobei die Note im Hauptfach fünffach und die Note im Nebenfach dreifach zu gewichten ist.“ (PO 2019/20, Allgem. Teil, VII, § 29, Abs. 2)

    Verrechnet mit der Fachnote des Nebenfachs ergibt das folgende Anteile an der B.A.-Gesamtnote:

    Bezüglich der Zusammensetzung der Fachnote Ihres Nebenfachs konsultieren Sie bitte die entsprechende Prüfungsordnung.

    + Der Studienabschluss im Nebenfach

    Im Nebenfach schließen Studierende ihr Studium mit den im Spezialisierungsmodul geforderten Leistungen ab. Neben der Hausarbeit im Theorieseminar und der unbenoteten Prüfungsleistung im Praxisseminar ist eine mündliche Prüfung im Rahmen des Theorieseminars zu absolvieren.

    Die mündliche Prüfung

    Die mündliche Prüfung im Prüfungsmodul dauert 30 Minuten. Die mündliche Prüfung soll zeigen, dass Sie Fachwissen reflektiert mündlich präsentieren und Zusammenhänge zwischen den jeweiligen Themen darlegen können und in der Lage sind, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen und aufbauend darauf zu beantworten.

    Die drei Themen der mündlichen Prüfung können Sie eigenständig vorschlagen. Sprechen Sie sich dazu mit Ihrem Prüfer ab. Erarbeiten Sie dazu eine Literaturliste mit etwa fünf Literaturangaben pro Thema. Literaturangaben können dabei sein: Aufsätze in Fachzeitschriften und Sammelbänden, ganze Bücher und Buchkapitel oder auch längere Lexikonartikel (z.B. aus dem HWRh). Eines der drei Themen muss historisch ausgerichtet sein.

    Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfer. Vereinbaren Sie individuell einen Prüfungstermin. Sie können Ihre mündliche Prüfung bei Prof. Till, Prof. Kramer, Prof. Knape und Dr. Zinsmaier absolvieren.

    Die Bachelor-Gesamtnote

    Die Fachgesamtnote im Teilstudiengang ergibt sich zu fünfzig Prozent aus der Note des Moduls RHT_BA-17, zu zehn Prozent aus der Note des Moduls RHT_BA-16, zu zwanzig Prozent aus der Note des Rhetorikums und zu zwanzig Prozent aus der Note der Orientierungsprüfung. (PO 2023/24, Besonderer Teil, E § 11)

     

    „Die Bachelor-Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Fachnoten im Haupt- und Nebenfach, wobei die Note im Hauptfach fünffach und die Note im Nebenfach dreifach zu gewichten ist.“ (PO 2019/20, Allgem. Teil, VII, § 29, Abs. 2)

    Verrechnet mit der Fachnote des Hauptfachs ergibt das folgende Anteile an der B.A.-Gesamtnote:

    Bezüglich der Zusammensetzung der Fachnote Ihres Hauptfachs konsultieren Sie bitte die entsprechende Prüfungsordnung.

  • B.A. Prüfungsordnung 2019/20

    • Hauptfach

      Im B.A.-Hauptfach Allgemeine Rhetorik sind 99 Leistungspunkte zu erwerben. Zusätzlich sind 60 Leistungspunkte im Nebenfach und 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich (Schlüsselqualifikationen) nachzuweisen.

      Der Aufbau des Studiums führt von stärker standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den flexibel gestaltbaren Wahlpflicht- und Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr, in denen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Studium stärker nach persönlichen Interessen zu gestalten. Den Studienabschluss bildet das Prüfungsmodul im dritten Studienjahr. Den gesamten Modulplan des Hauptfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind unten sowie im Modulhandbuch genauer beschrieben. Eine praktische Checkliste zum Abhaken der bereits belegten Veranstaltungen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

      Zentrale Prüfungen:

      • Progymnasma mit Terminologie-Klausur (Orientierungsprüfung) (Ende des 1. Studienjahrs)
      • Rhetorikum mit mündlicher Prüfung (Ende des 2. Studienjahrs)
      • Prüfungsmodul mit Bachelor-Arbeit und einer mündlichen Prüfung (Ende des 3. Studienjahrs)

       

      Im ersten Semester belegen Sie:

      • Grundlagenmodul: Einführung in die Rhetorik I (Proseminar, Tutorium und Vorlesung)
      • Teil 1 des Grundlagenmodul: Rhetorische Praxis (Praxisseminar: Schreibübung)
      • Zusätzlich beginnt im ersten Semester die Vorbereitung auf die Terminologieklausur, die Ende des zweiten Semesters vorgesehen ist

       

      + Modul: Interdisziplinäre Rhetorik

      Im Downloadbereich rechts finden Sie ein Informationsdokument mit allen wichtigen Informationen zum Modul: Interdisziplinäre Rhetorik.
      Das Modul Interdisziplinäre Rhetorik ist nur im Hauptfach zu absolvieren. Die Idee des Moduls ist, Ihnen die Anknüpfungs- und Abgrenzungspunkte der Rhetorik zu benachbarten Disziplinen aufzuzeigen. Zudem bietet sich Ihnen hier die Möglichkeit, abseits des disziplinspezifischen Rahmens ein Interesse zu entwickeln. Das Aufbaumodul: Interdisziplinäre Rhetorik besteht aus:

      • Proseminar (interdisziplinär) (3 benotete LP, Essay oder Klausur)
      • Vorlesung oder Übung (Import) (3 benotete LP, Klausur, mündliche Prüfung oder Essay)

       

       

      Veranstaltungswahl und Anmeldung

      Das Proseminar belegen Sie bitte über ALMA. Hier stehen Ihnen, wie üblich, einige Seminare im entsprechenden Modul zur Verfügung.
      Die Vorlesung oder Übung können Sie nicht über ALMA belegen. Hier suchen Sie sich aus einer fachaffinen Disziplin eigenständig eine Veranstaltung aus. Kontaktieren Sie bitte die Lehrperson der jeweiligen Veranstaltung und klären Sie Ihre Teilnahme ab. Lassen Sie sich anschließend einen gesonderten Leistungsnachweis geben. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte, ohne die das Prüfungsamt die Vorlesung oder Übung nicht akzeptieren wird:

      • Die Vorlesung oder Übung stammt aus einem dritten, rhetorikaffinen Fach. Die Vorlesung stammt also nicht aus Ihrem Haupt- oder Nebenfach. Als rhetorikaffin gelten Fächer, die Schnittmengen in der Methodik, der Theorie oder/und den Forschungsfeldern aufweisen. Dies ist beispielsweise (aber nicht ausschließlich) bei der Medienwissenschaft, der Politikwissenschaft, der Soziologie, der Psychologie, der Philosophie und der Linguistik der Fall.
      • Die Vorlesung oder Übung befasst sich mit Theorien, Methoden oder/und Einzelphänomenen aus der rhetorikaffinen Disziplin.
      • Die Vorlesung oder Übung können Sie mit 3 benoteten ECTS-Punkten abschließen. Auch wenn Sie von Ihrer Lehrperson mehr Punkte bekommen, werden Ihnen lediglich 3 ECTS-Punkte angerechnet. Weniger Punkte sind ein Ausschlusskriterium, ebenso werden unbenotete Prüfungsleistungen nicht akzeptiert.
      • Als Prüfungsform kommen Klausur, mündliche Prüfung oder Essay in Frage. Klären Sie dies mit der jeweiligen Lehrperson.

      Den Leistungsnachweis geben Sie bitte mit entsprechendem Vermerk des Moduls beim Prüfungsamt ab. Sollten Sie die Vorlesungswahl nicht eigenständig entscheiden können, wenden Sie sich bitte an die Studienfachberatung.

    • Nebenfach

      Im B.A.-Nebenfach Allgemeine Rhetorik sind 60 Leistungspunkte zu erwerben. Zusätzlich sind 99 Leistungspunkte im Hauptfach und 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich (Schlüsselqualifikationen) nachzuweisen.

      Der Aufbau des Studiums führt von stärker standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den flexibel gestaltbaren Wahlpflicht- und Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr, in denen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Studium stärker nach persönlichen Interessen zu gestalten. Den gesamten Modulplan des Nebenfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind unten sowie im Modulhandbuch genauer beschrieben. Eine praktische Checkliste zum Abhaken der bereits belegten Veranstaltungen finden Sie ebenfalls im Downloadbereich.

      Zentrale Prüfungen:

      • Progymnasma mit Terminologie-Klausur (Orientierungsprüfung) (Ende des 1. Studienjahrs)
      • Rhetorikum mit mündlicher Prüfung (Ende des 2. Studienjahrs)
      • Spezialisierungsmodul mit einer mündlichen Prüfung (Ende des 3. Studienjahrs)

       

      Im ersten Semester belegen Sie:

      • Grundlagenmodul: Einführung in die Rhetorik I (Proseminar, Tutorium und Vorlesung)
      • Zusätzlich beginnt im ersten Semester die Vorbereitung auf die Terminologieklausur, die Ende des zweiten Semesters vorgesehen ist

    • Progymnasma, Terminologieklausur und Orientierungsprüfung

      Das Progymnasma ist das Vorübungs-Format, mit dem Sie sich auf die Terminologieklausur vorbereiten. Die Vorübungen bestehen aus monatlichen Lerneinheiten, die Ihnen über ILIAS zu Verfügung gestellt werden. Die Vorbereitung beginnt mit der ersten Lerneinheit im November (erstes Fachsemester), die Terminologieklausur ist für Juli vorgesehen (zweites Fachsemester). Die Lerneinheiten beinhalten Haupttexte zur Geschichte und Systematik der Rhetorik, wichtige Theoriebegriffe der Antike, wichtige rhetorische Stilmittel und weiterführende Lektüre zu zentralen Termini. Die Lerneinheiten werden bereits im der Terminologieklausur vorangehenden Wintersemester ab November monatlich zur Verfügung gestellt.

      Die Lerneinheiten erhalten Sie, wenn Sie sich über ILIAS für den Ordner „Progymnasma“ anmelden (In: Wintersemester X / 5 Philosophische Fakultät / Allgemeine Rhetorik / Kurse für Erstsemesterstudierende (BA) – Wintersemester X).

      Die Terminologieklausur ist für Studierende im Haupt- und Nebenfach zum Ende des 2. Fachsemesters vorgesehen. Die Terminologieklausur ist eine 120-minütige Multiple-Choice-, Single-Choice- und Textfragen-Klausur. Die Fragen umfassen Fragen zur Fachterminologie, zur Systematik und Geschichte der Rhetorik. Die Note der Terminologieklausur stellt zudem die Note der Orientierungsprüfung dar (PO 2019/20, IV § 8, Abs. 5). Ort und Zeitpunkt der Terminologieklausur werden Ihnen im Mai bekanntgegeben. Wichtig: Bei der Terminologieklausur gibt es nur einen Wiederholungsversuch. Durch ein zweimaliges Nichtbestehen verlieren Sie Ihren Prüfungsanspruch.

      Die Orientierungsprüfung ist die erste zentrale Prüfungsleistung im B.A.-Studium. Die Orientierungsprüfung ist mit Ende des 2. Fachsemesters, also des 1. Studienjahres, zu erbringen. Sie stellt aber keine gesondert zu erbringende Prüfungsleistung dar, sondern umfasst die ohnehin von Ihnen im 1. Studienjahr zu absolvierenden Prüfungsleistungen: Die Orientierungsprüfung umfasst die Prüfungsleistungen der Grundlagenmodule: Einführung in die Rhetorik I und II, die Fachnote der Orientierungsprüfung ergibt sich aus dem Progymnasma (Terminologieklausur) (PO 2019/20, IV § 8, Abs. 3-5). Für die Orientierungsprüfung müssen Sie sich nicht gesondert anmelden. Das Prüfungsamt trägt Ihr Bestehen/Nichtbestehen bei Vorlage der relevanten Noten ein.

      Fachliche Zulassungsvoraussetzung in Haupt- und Nebenfach ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für das 1. Studienjahr im Haupt- bzw. Nebenfach geforderten Lehrveranstaltungen (PO 2019/20, IV § 8, Abs. 1-2).

    • Rhetorikum und Zwischenprüfung

      Das Rhetorikum ist die mündliche Prüfungsleistung, die für das Ende des 4. Fachsemesters, also des 2. Studienjahrs, vorgesehen ist. Das Rhetorikum ist eine 30-minütige mündliche Prüfung im Aufbaumodul: Moderne Rhetorik, in der grundlegende moderne rhetorische Theorien und Modelle sowie ideengeschichtliche Entwicklungen aus der Rhetorik und verschiedenen fachaffinen Theoriebereichen behandelt werden. Das Rhetorikum besteht aus einem Pflichtteil sowie einem Wahlpflichtteil, die sich folgendermaßen zusammensetzen:

      Die Texte des Wahlpflichtteils wählen Sie eigenständig aus der Liste der 20 möglichen Texte (siehe Informationsdokument im Downloadbreich). Der Wahlpflichtteil bietet die Möglichkeit, dass Sie nach Ihrem eigenen Interesse weitere thematische Schwerpunkte setzen. Für die Rhetorikumsprüfung melden Sie sich bitte über den ILIAS-Kursordner „Rhetorikum“ an. (In: Semester X / 5 Philosophische Fakultät / Allgemeine Rhetorik).

      Wichtiger Hinweis: Auch im aktuellen Sommersemester melden Sie sich bitte über den Kursordner “Rhetorikum” im Bereich des Wintersemesters 2020-21 an.
      In dem ILIAS-Kursordner erhalten Sie alle prüfungsrelevanten Unterlagen. Im Zeitraum der Prüfungsanmeldung (Januar im Wintersemester und Juni im Sommersemester) legen Sie dort auch ihren präferierten Prüfungszeitraum sowie Ihre Wahlpflichttexte fest. Das Rhetorikum findet jeweils in der ersten Semesterwoche statt; also im Oktober oder im April. Möchten Sie das Rhetorikum im Oktober absolvieren, findet die Anmeldung im Juni statt. Möchten Sie das Rhetorikum im April absolvieren, findet die Anmeldung im Dezember statt.
      Fachliche Zulassungsvoraussetzungen für das Rhetorikum in Haupt- und Nebenfach sind die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für das 2. Studienjahr geforderten Lehrveranstaltungen, die erfolgreich abgelegte Orientierungsprüfung sowie der Nachweis der Kenntnisse des Englischen sowie einer zweiten modernen Fremdsprache (PO 2019/20, V, § 9, Abs. 1-2). Bitte weisen Sie die Sprachkenntnisse eigenständig beim Prüfungsamt nach. Es genügt eine beglaubigte Kopie des Reifezeugnisses oder des Zeugnisses einer gleichwertigen Sprachprüfung.
      Hinweis: Studieninteressierte mit einer Hochschulzugangsberechtigung, die nicht die laut Prüfungsordnung geforderten Kenntnisse des Englischen und einer zweiten modernen Fremdsprache nachweisen können, können sich bei der Studienfachberatung über Nachhol- und Ausnahmemöglichkeiten informieren.

      Die Zwischenprüfung ist die zweite zentrale Prüfungsleistung im B.A.-Studium. Die Zwischenprüfung ist für das Ende des 4. Fachsemesters vorgesehen. Wie auch die Orientierungsprüfung, stellt die Zwischenprüfung keine gesondert zu erbringende Prüfungsleistung dar, sondern umfasst die ohnehin von Ihnen im 2. Studienjahr zu absolvierenden Prüfungsleistungen: Die Zwischenprüfung umfasst den Nachweis der Sprachkenntnisse, das Bestehen der Aufbaumodule sowie die mündliche Prüfung des Aufbaumoduls: Moderne Rhetorik (Rhetorikum). Die Fachnote der Zwischenprüfung ergibt sich aus der mündlichen Prüfung des Aufbaumoduls: Moderne Rhetorik (Rhetorikum) (PO 2019/20, V § 9, Abs. 3-5). Für die Zwischenprüfung müssen Sie sich nicht gesondert anmelden. Das Prüfungsamt trägt Ihr Bestehen/Nichtbestehen bei Vorlage der relevanten Nachweise ein.

    • Das Wahlpflichtmodul

      Das Wahlpflichtmodul bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Studium noch stärker nach Ihrem persönlichen Interesse zu gestalten. Hier können Sie sich beispielsweise zwischen theorie- oder praxisbezogenen Formaten entscheiden. Das Modul umfasst 9 Leistungspunkte, die sich wie folgt zusammensetzen:

      Für die Belegung eines Seminars, Praxisseminars und der Vorlesung gehen Sie wie gewohnt vor: Melden Sie sich hierfür über ALMA für Veranstaltung und Prüfung an. Zu Praktikum und Projekt können Sie sich unten informieren.

    • Praktikum

      Das Praktikum im Wahlpflichtmodul (PO 2019/20, HF und NF)

      Praktika können neben der Anrechnung als Schlüsselqualifikationen im überfachlichen Bereich auch im Wahlpflichtmodul angerechnet werden. Sie können dort laut Modulhandbuch 6 ECTS für das Praktikum erhalten.

       

      Vorgaben zur Anrechnung:

      Die Anrechnung prüft die praktikumsbeauftragte Person. Wichtig: Nehmen Sie vor Aufnahme des Praktikums unbedingt mit der zuständigen Person Kontakt auf, um einen Fehler in der Anrechnung zu vermeiden.

      Sie müssen sich zur korrekten Anrechnung an folgende Vorgaben halten:

      • Praktikumsdauer von mind. 6 Wochen Vollzeit (oder entsprechender Länge in Teilzeit) bis in der Regel 12 Wochen
      • Das Praktikum muss Inhalte der Rhetorik einbeziehen. Daher ist Ihr Arbeitgeber dazu angehalten, die Studiendienlichkeit zu bescheinigen. Die nötigen Unterlagen erhalten Sie von der praktikumsbeauftragten Person.
      • Folgende Berufsfelder für das Praktikum sind möglich:
        Wissenschaftskommunikation, externe und interne Unternehmenskommunikation, Rhetoriktraining, Kulturbetrieb, Werbung, Journalismus, politische Kommunikation, viele Weitere… (sprechen Sie bei der Frage der Eignung bitte die Praktikumsberatung an)
      • Keine Beurlaubung während des Praktikums (die Anrechnung von ECTS-Punkten ist nur möglich, wenn Sie nicht beurlaubt sind; eine Beurlaubung findet in der Regel ab einer Praktikumslänge von über 3 Monaten Vollzeit statt)

       

      Anrechnung:

      Den Nachweis des Praktikums können Sie direkt bei der praktikumsbeauftragten Person erbringen. Dazu reichen Sie per Mail Folgendes als PDF-Dateien ein:

      • Einen schriftlichen Praktikumsbericht
      • Eine Kopie des Praktikumsvertrages
      • Eine Kopie des Praktikumszeugnisses
      • Ausgefülltes Formular Studiendienlichkeit

       

      Der Praktikumsbericht für die Anrechnung im Wahlpflichtmodul dient der theoretischen Aufarbeitung, abschließenden Reflexion der Erfahrungen und dem Wissenstransfer. Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Erfahrungsbericht mit einem Umfang von ca. 5-6 Seiten). Hier finden Sie einen ausführlichen Leitfaden.

      Weitere ausführliche Informationen über die Anrechnung des Praktikums und das allgemeine Vorgehen finden Sie auf diesem Informationsdokument.

    • Projekt

      1. Was ist das Projekt
      Das Projekt im Wahlpflichtbereich des BA Allgemeine Rhetorik ist grundsätzlich fakultativ; niemand muss zwingend ein Projekt realisieren (Leistungspunkte werden im Wahlpflichtbereich aus einem Katalog zusammengestellt). Es soll Studierenden die Möglichkeit bieten, in eigener Verantwortung und Planung ein Projekt zu realisieren, ist also durch eine große Offenheit gekennzeichnet. Dazu sind in hohem Maße Eigenständigkeit sowie Organisations- und Planungsfähigkeit erforderlich.
      Im Rahmen des Projektes realisieren Studierende eigenverantwortlich ein Projekt, das ein vorher definiertes Ergebnis haben muss, das in der Regel ein Werkstück ist. Werkstücke können sein (Aufzählung ist exemplarisch, nicht abgeschlossen):
      • eine schriftliche wissenschaftliche Arbeit (etwa eine weitere Hausarbeit, also wissenschaftliche Textsorten, idealiter ein publikationsfähiger Aufsatz);
      • Medienprodukte (ein kürzerer Film, Podcast, Hörspiel, Social-Media-Aktivitäten etc.);
      • die Organisation einer Veranstaltung wie z.B. eines wiss. Kolloquiums, einer Lesung/eines Vortrags, eines poetry slams, einer Podiumsdiskussion etc.

      Im Projektmodul werden 6 ECTS erworben. Ein ECTS-Punkt entspricht etwa 30h Zeitaufwand (also insg. 180 Stunden).
      Zu jedem Projekt gehören 1. das Werkstück (falls es nicht ephemer ist), 2. ein abschließender Bericht, der das Projekt dokumentiert (3-4 Seiten Text; wichtig bei Lesungen etc.) und 3. eine Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen des Projektes, die auch rhetorische Aspekte einbeziehen muss (etwa 7 Seiten Text, sofern sich das nicht aus dem Gesamtprojekt – wie etwa bei einem Aufsatz – ergibt). Für letzteres gelten dieselben formalen Anforderungen wie an jede schriftliche Hausarbeit im Studium.

      2. Betreuer/innen
      Betreuer können derzeit sein: Prof. Knape, Prof. Kramer, Prof. Till (allgemein: Lehrende, die auch Bachelorarbeiten betreuen dürfen).
      Ablauf der Anmeldung:

      1. Sie überlegen sich ein Projekt und verfassen dazu ein Exposé von etwa 2 Seiten. Das Exposé enthält: Inhalt/Konzeption des Werkstoffs, knappe Ausführungen zu den wiss. Grundlagen und zur Verbindung zu Ihrem Studiengang, zudem einen Zeit- bzw. Ablaufplan.

      2. Sie reichen diese Unterlagen per E-Mail ein und führen dann ein Gespräch mit einem Betreuer, der dann entscheidet, ob das Projekt geeignet ist, und die Genehmigung erteilt.

      3. Die Genehmigung muss vorliegen, bevor mit der Arbeit an dem Projekt begonnen wird.
      Im Grunde geht es in dieser Phase also um so etwas wie einen „Projekt-Pitch“.

      Nach Beendigung des Projektes reichen Sie dann das Werkstück (sofern möglich), den Bericht und die Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen ein; diese sind für die Notengebung maßgeblich.

      3. Kann das Projektmodul im Rahmen eines Seminars absolviert werden?
      Projekte können sich thematisch an ein Seminar anschließen, müssen das aber nicht. Auf alle Fälle dürfen sich die Leistungen, die im Seminar erbracht werden und die, die im Rahmen des Projektmoduls erbracht werden, nicht überschneiden.

      4. Kann das Projektmodul als Gruppenarbeit gestaltet werden?
      Das ist möglich, allerdings vervielfacht sich der Zeitaufwand entsprechend. D. h. es bleibt bei den 180 Zeitstunden pro Person. In diesem Fall reichen Sie gemeinsam ein Exposé ein und schreiben gemeinsam den Projektbericht und die Darstellung der wissenschaftlichen Grundlagen. Schlüsseln Sie im Bericht auf, wer welche Aufgaben übernommen und Leistungen erbracht hat (und welche ggf. gemeinsam erbracht worden sind).
      Ein Gruppenprojekt ist also notwendigerweise immer deutlich umfangreicher als ein Einzelprojekt. Legen Sie es von vornherein auf einen Zeitaufwand von etwa 180 Stunden pro Person an.

      5. Wann muss das Projektstudium absolviert werden? Welche Fristen müssen eingehalten werden?
      Es empfiehlt sich, das Projekt im 5. Fachsemester des BA-Studiums zu absolvieren. Eine frühere oder spätere Belegung ist nach vorheriger Absprache aber grundsätzlich möglich.

      6. Anmeldung zur Prüfung und Eintragung der Note
      Eine gesonderte Anmeldung über alma erfolgt nicht. Nachdem Sie die notwendigen Unterlagen eingereicht haben, meldet der/die Betreuer/in die Note direkt ans Prüfungsamt.

      7. Nachträgliche Anrechnung, Doppelanrechnung, Praktikum
      Die nachträgliche Anrechnung einer bereits abgeschlossenen oder bereits begonnenen Arbeit als Projekt ist grundsätzlich ausgeschlossen. Eine Arbeit kann auch nicht sowohl als Seminarleistung als auch fürs Projekt angerechnet werden, auch keine Leistungen aus dem Haupt- oder Nebenfach. Das betrifft auch Praktika: Im Rahmen eines Praktikums kann kein Werkstück eines Projektes angefertigt werden. Jede Form der Doppelanrechnung ist also ausgeschlossen.

    • Schlüsselqualifikationen

      Bitte beachten Sie, dass neben den obligatorischen Seminaren im Haupt- und Nebenfach und den Prüfungen in einem B.A.-Studiengang stets auch Leistungen im überfachlichen Bereich gefordert werden. Diese werden allgemein auch als Schlüsselqualifikationen bezeichnet. Insgesamt müssen 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich erbracht werden. Die Leistungen sind direkt beim Prüfungsamt nachzuweisen. Pro Leistung können maximal 10 ECTS-Punkte erworben werden (gilt auch für längere Praktika).

      ECTS-Punkte im überfachlichen Bereich können erworben werden durch:

      • Seminare beim Career-Service (Anmeldung über ALMA) (auch Virtuelle Rhetorik)
      • Seminare des Studio Literatur und Theater
      • Praktika und ggf. auch Werkstudententätigkeit

       

      Nicht angerechnet werden:

      • Theorieseminare
      • Vorlesungen
      • Engagement in der Fachschaft
      • Praxisseminare der Rhetorik

       

      Hinweis: Die Regelung gilt für Studierende der Allgemeinen Rhetorik im Hauptfach. Studierende der Allgemeinen Rhetorik im Nebenfach wenden sich bitte an die Studienfachberatung ihres jeweiligen Hauptfachs.

      Schlüsselqualifikationen, die im Ausland (z.B. im Rahmen des Erasmus-Programms) erbracht wurden (etwa Sprachkurse) werden im Rahmen der normalen Auslandsanrechnung mit verbucht. Entsprechende Bescheinigungen stellt Prof. Till zusammen mit der Anrechnung von Auslandsstudienleistungen aus.

      ###title Erwerb überfachlicher berufsorientierender Kompetenzen durch Praktika

      Praktika können als Schlüsselqualifikationen angerechnet werden. Dazu regelt die Satzung zum Erwerb überfachlicher berufsfeldorientierter Kompetenzen (Studium Professionale) für Bachelorstudiengänge der Universität Tübingen (B, II § 13-23) die Modalitäten. Den Nachweis des Praktikums können Sie direkt beim Prüfungsamt erbringen. Dazu reichen Sie dort ein:

      • Einen schriftlichen Praktikumsbericht
      • Eine Kopie des Praktikumsvertrages
      • Eine Kopie des Praktikumszeugnisses

       

      Der Praktikumsbericht für die Anrechnung als Schlüsselqualifikation dient der theoretischen Aufarbeitung, abschließenden Reflexion der Erfahrungen und dem Wissenstransfer. Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Erfahrungsbericht mit einem Umfang von ca. 1500 Wörtern (ca. 5 Seiten) und soll Informationen zu folgenden Aspekten des Berufspraktikums enthalten:

      • Beschreibung der Praktikumsstelle (Branche, Rechtsform, Größe)
      • Beschreibung des konkreten Einsatzbereiches (Aufgabenbereich, organisatorische Einbindung des Einsatzbereiches in die Praktikumsstelle)
      • personelle Ausstattung des Einsatzbereiches, Art der Betreuung während des Berufspraktikums, Zeitpunkt und Dauer des Berufspraktikums
      • Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten sowie
      • Resümee und Beurteilung der Praktikumsstelle
    • Studienabschluss

      Die Prüfungsleistungen zum Studienabschluss unterscheiden sich in Haupt- und Nebenfach. Alle Informationen zu den jeweiligen Prüfungsleistungen finden Sie unten. Bitte beachten Sie, dass neben den obligatorischen Seminaren im Haupt- und Nebenfach und den Prüfungen in einem B.A.-Studiengang stets auch Leistungen im überfachlichen Bereich gefordert werden (siehe oben).

      + Der Studienabschluss im Hauptfach

      Im Hauptfach schließen Studierende ihr Studium mit den im Prüfungsmodul geforderten Leistungen ab. Diese sind die Bachelor-Arbeit sowie eine mündliche Prüfung.

       

      Die Bachelorarbeit

      Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die so gewonnenen Ergebnisse sachgerecht schriftlich darzustellen.

      Die wichtigsten Informationen zur Bachelorarbeit:

      • Die Bearbeitungszeit beträgt 9 Wochen nach Anmeldung der Arbeit
      • Der Umfang beträgt 25-30 Textseiten (es gelten die üblichen Vorgaben zu Schriftbild, Layout und Zitation)
      • Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, mögliche Anhänge sowie eine zwingend notwendige Antiplagiatserklärung kommen hinzu • Die Antiplagiatserklärung folgt dem auf der Seite des Prüfungsamtes vorgegebenen Wortlaut (siehe auch unten)
      • Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden, dies gilt es aber mit dem Betreuer zu besprechen • Betreuen können Ihre Bachelorarbeit Prof. Till, Prof. Kramer und Prof. Knape.

       

      Themenfindung: Sie dürfen und sollen Ihrem Betreuer eigenständig einen Themenvorschlag vorlegen, haben aber keinen Anspruch auf dessen Berücksichtigung – im Zweifelsfall kann der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein Thema vergeben (PO 2019/20, Allgem. Teil, I, § 25, Abs. 1). Nutzen Sie diese Chance: Die Bachelorarbeit ist ein aufwendigeres Projekt als bisherige Seminararbeiten. Insbesondere Themen, für die Sie sich besonders interessieren und zu denen Sie bereits eine Expertise aufbauen konnten, kommen in Frage. Achten Sie aber darauf, dass die Bachelorarbeit (wie jede andere Prüfungsleistung auch) eine für sich stehende Prüfungsleistung ist.

      Die Anmeldung erfolgt über Ihren Betreuer. Wenn Sie Ihr Thema besprochen und festgelegt haben, kann Ihr Betreuer Sie für die Prüfung anmelden. Ihr Betreuer teilt Ihnen Ihre Abgabefrist mit: Nach Anmeldung der Arbeit haben Sie 9 Wochen Bearbeitungszeit.
      Die Abgabe erfolgt in gedruckter Form (einseitiger Druck, gebunden oder in Klemmhefter) im Sekretariat der Allgemeinen Rhetorik sowie als zusammenhängende PDF-Datei an ba-arbeiten@philosophie.uni-tuebingen.de. Die Arbeit darf, falls erforderlich, multimediale Teile auf digitalen Datenträgern enthalten (sinnvoll z.B. bei größeren Analysekorpora). Bitte beachten Sie aber: Die gedruckt und digital abgegebenen Versionen müssen in jedem Fall identisch sein (betrifft auch Anhänge).

      Die Antiplagiatserklärung muss zwingend dem auf der Seite des Prüfungsamtes vorgegebenen Wortlaut folgen:

      Ich erkläre hiermit,
      dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst habe,
      dass ich keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel und Quellen benutzt habe,
      dass ich alle wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Aussagen als solche gekennzeichnet habe,
      dass die Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens gewesen ist,
      dass ich die Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen bereits veröffentlicht habe,
      dass das in Dateiform eingereichte Exemplar mit dem eingereichten gebundenen Exemplar übereinstimmt.

      Hilfestellungen zum Bewältigen einer umfangreichen Abschlussarbeit kann Ihnen das Mentorat, die Fachschaft sowie das Diversitätsorientierte Schreibzentrum der Universität anbieten.

       

      Die mündliche Prüfung

      Die mündliche Prüfung im Prüfungsmodul dauert 30 Minuten. Die mündliche Prüfung soll zeigen, dass Sie Fachwissen reflektiert mündlich präsentieren und Zusammenhänge zwischen den jeweiligen Themen darlegen können und in der Lage sind, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen und aufbauend darauf zu beantworten.

      Die drei Themen der mündlichen Prüfung können Sie eigenständig vorschlagen. Sprechen Sie sich dazu mit Ihrem Prüfer ab. Erarbeiten Sie dazu eine Literaturliste mit etwa fünf Literaturangaben pro Thema. Literaturangaben können dabei sein: Aufsätze in Fachzeitschriften und Sammelbänden, ganze Bücher und Buchkapitel oder auch längere Lexikonartikel (z.B. aus dem HWRh). Eines der drei Themen muss historisch ausgerichtet sein.

      Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfer. Vereinbaren Sie individuell einen Prüfungstermin. Sie können Ihre mündliche Prüfung bei Prof. Till, Prof. Kramer, Prof. Knape und Dr. Zinsmaier absolvieren.

       

      Die Bachelor-Gesamtnote

      Die Zusammensetzung der B.A.-Gesamtnote ist in § 29 des Allgemeinen Teils sowie in § 12 des Besonderen Teils der Prüfungsordnung geregelt. Dort heißt es:
      „Die Note im Hauptfach ergibt sich unter Berücksichtigung der weiteren Regelungen in §
      29 des Allgemeinen Teils dieser Ordnung zu 30% aus der Note der B.A.-Arbeit, zu 15 % aus
      der Note der mündlichen Bachelor-Prüfung, zu 20 % aus der Fachnote des
      Spezialisierungsmoduls, zu 5 % aus der Fachnote des Wahlpflichtmoduls, zu 15 % aus der
      Fachnote des Rhetorikums und zu 15 % aus der Fachnote der Orientierungsprüfung.“ (PO 2019/20, Besonderer Teil, VI, § 12, Abs. 1)

      „Die Bachelor-Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Fachnoten im Haupt- und Nebenfach, wobei die Note im Hauptfach fünffach und die Note im Nebenfach dreifach zu gewichten ist.“ (PO 2019/20, Allgem. Teil, VII, § 29, Abs. 2)

      Verrechnet mit der Fachnote des Nebenfachs ergibt das folgende Anteile an der B.A.-Gesamtnote:

      Bezüglich der Zusammensetzung der Fachnote Ihres Nebenfachs konsultieren Sie bitte die entsprechende Prüfungsordnung.

      + Der Studienabschluss im Nebenfach

      Im Nebenfach schließen Studierende ihr Studium mit den im Spezialisierungsmodul geforderten Leistungen ab. Neben der Hausarbeit im Theorieseminar und der unbenoteten Prüfungsleistung im Praxisseminar ist eine mündliche Prüfung im Rahmen des Theorieseminars zu absolvieren.

       

      Die mündliche Prüfung

      Die mündliche Prüfung im Prüfungsmodul dauert 30 Minuten. Die mündliche Prüfung soll zeigen, dass Sie Fachwissen reflektiert mündlich präsentieren und Zusammenhänge zwischen den jeweiligen Themen darlegen können und in der Lage sind, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen und aufbauend darauf zu beantworten.

      Die drei Themen der mündlichen Prüfung können Sie eigenständig vorschlagen. Sprechen Sie sich dazu mit Ihrem Prüfer ab. Erarbeiten Sie dazu eine Literaturliste mit etwa fünf Literaturangaben pro Thema. Literaturangaben können dabei sein: Aufsätze in Fachzeitschriften und Sammelbänden, ganze Bücher und Buchkapitel oder auch längere Lexikonartikel (z.B. aus dem HWRh). Eines der drei Themen muss historisch ausgerichtet sein.

      Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfer. Vereinbaren Sie individuell einen Prüfungstermin. Sie können Ihre mündliche Prüfung bei Prof. Till, Prof. Kramer, Prof. Knape und Dr. Zinsmaier absolvieren.

       

      Die Bachelor-Gesamtnote

      Die Zusammensetzung der B.A.-Gesamtnote ist in § 29 des Allgemeinen Teils sowie in § 12 des Besonderen Teils der Prüfungsordnung geregelt. Dort heißt es:
      „Die Note im Nebenfach ergibt sich unter Berücksichtigung der weiteren Regelungen in
      § 29 des Allgemeinen Teils dieser Ordnung zu 50 % aus der Fachnote des
      Spezialisierungsmoduls, zu 10 % aus der Fachnote des Wahlpflichtmoduls, zu 20 % aus
      der Fachnote des Rhetorikums und zu 20 % aus der Fachnote der Orientierungsprüfung.“ (PO 2019/20, Besonderer Teil, VI, § 12, Abs. 2)

       

      „Die Bachelor-Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Fachnoten im Haupt- und Nebenfach, wobei die Note im Hauptfach fünffach und die Note im Nebenfach dreifach zu gewichten ist.“ (PO 2019/20, Allgem. Teil, VII, § 29, Abs. 2)

      Verrechnet mit der Fachnote des Hauptfachs ergibt das folgende Anteile an der B.A.-Gesamtnote:

      Bezüglich der Zusammensetzung der Fachnote Ihres Hauptfachs konsultieren Sie bitte die entsprechende Prüfungsordnung.

    • B.A. Prüfungsordnung 2012

       

      Sehr geehrte Studierende der Bachelorstudiengänge „Allgemeine Rhetorik“ in Haupt- und Nebenfach in der Prüfungsordnungen von 2012,

      mit dem Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnungen 2019/20 in Haupt- und Nebenfach ist eine Frist hinzugekommen, innerhalb derer Sie die Prüfungsleistungen in den Prüfungsordnungen von 2012 erbringen müssen.

      Achtung! Die Corona-Pandemie hat das bisherige Datum (01. Mai 2024) um drei Fachsemester verschoben.

      Für Sie bedeutet das, dass sich die Fristen nunmehr um drei Semester verlängern. Eine Erinnerung dazu erfolgt nochmals gesondert.

       

      Sollten Sie bei der Studienplanung Unterstützung wünschen, stehen Ihnen die Fachschaft sowie die Studienfachberatung gerne zur Verfügung. Allgemeinere Beratungsangebote finden Sie zudem auf der Homepage der Zentralen Studienberatung.

       

       

      • Hauptfach

        Im B.A.-Hauptfach Allgemeine Rhetorik sind 99 Leistungspunkte zu erwerben. Zusätzlich sind 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich und 60 Leistungspunkte im Nebenfach nachzuweisen. Die 99 Leistungspunkte des Hauptfachs verteilen sich auf drei Abschnitte:

        Der Aufbau des Studiums führt von stärker standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr, in denen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Studium stärker nach persönlichen Interessen zu gestalten. Hinzu kommt das Prüfungsmodul im dritten Studienjahr. Den gesamten Modulplan des Hauptfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind zudem im Modulhandbuch genauer beschrieben.

        Zentrale Prüfungen:

        • Orientierungsprüfung (Ende des 1. Studienjahrs)
        • Zwischenprüfung: Mündliche Prüfung (AM Neuere Rhetorik), Klausur (AM Antike Rhetoriktradition), Sprachkenntnisse (Ende des 2. Studienjahrs)
        • Bachelor-Arbeit (Prüfungsmodul) und mündliche Prüfung (Spezialisierungsmodul III) (Ende des 3. Studienjahrs)
      • Nebenfach

        Im B.A.-Nebenfach Allgemeine Rhetorik sind 60 Leistungspunkte zu erwerben. Zusätzlich sind 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich und 99 Leistungspunkte im Hauptfach nachzuweisen. Die 60 Leistungspunkte des Nebenfachs verteilen sich auf drei Abschnitte:

        Der Aufbau des Studiums führt von stärker standardisierten Grundlagenmodulen im ersten Studienjahr über die Aufbaumodule im zweiten Studienjahr hin zu den Spezialisierungsmodulen im dritten Studienjahr, in denen Sie die Möglichkeit haben, Ihr Studium stärker nach persönlichen Interessen zu gestalten. Den gesamten Modulplan des Nebenfachs finden Sie im Downloadbereich rechts, die einzelnen Module sind zudem im Modulhandbuch genauer beschrieben.

        Zentrale Prüfungen:

        • Orientierungsprüfung (Ende des 1. Studienjahrs)
        • Zwischenprüfung: Mündliche Prüfung und Klausur (AM Antike Rhetoriktradition), Sprachkenntnisse (Ende des 2. Studienjahrs)
      • Orientierungsprüfung

        Fachliche Zulassungsvoraussetzung im Hauptfach ist die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für das erste Studienjahr geforderten Lehrveranstaltungen (PO 2012, Besonderer Teil, IV, § 8, Abs. 1-2). Die Orientierungsprüfung selbst läuft im ALMA-System automatisiert ab. Die Fachnote ergibt sich dabei aus den nach Leistungspunkten gewichteten Einzelnoten der Veranstaltungen des ersten Studienjahres.
      • Zwischenprüfung

        Nach dem zweiten Studienjahr findet im Haupt- und Nebenfach eine Zwischenprüfung statt. Mit der Zwischenprüfung zeigen die Studierenden, dass sie in den von ihnen studierten Fächern die Grundkenntnisse, das methodische Instrumentarium und die systematische Orientierung erworben haben, um ihren Bachelor-Studiengang erfolgreich abschließen zu können.

        Fachliche Zulassungsvoraussetzungen sind in Haupt und Nebenfach die regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den für das 2. Studienjahr im Hauptfach geforderten Lehrveranstaltungen, die erfolgreich abgelegte Orientierungsprüfung sowie durch das Reifezeugnis oder das Zeugnis über eine gleichwertige Sprachprüfung nachzuweisende Kenntnisse des Englischen sowie der Nachweis des Latinums (PO 2012, Besonderer Teil, V, § 9, Abs. 1-2).

         

        Die Zwischenprüfung im Hauptfach

        Die Zwischenprüfung besteht im Hauptfach aus den studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Module

        • Aufbaumodul Neuere Rhetorik
        • Aufbaumodul Antike Rhetoriktradition

        Neben der üblichen Seminararbeit sind als Prüfungsleistungen in diesen Modulen gefordert:

        • Mündliche Prüfung (AM Neuere Rhetorik)
        • Zwischenprüfungsklausur (AM Antike Rhetoriktradition)

        Die Zwischenprüfungsklausur erstreckt sich über das Thema des besuchten Seminars. Die 30-minütige mündliche Prüfung behandelt historische und systematische Aspekte der Rhetorik. In welchen Seminaren die Zwischenprüfung abgelegt werden kann, entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters. Die Themen der mündlichen Prüfung klären Sie direkt mit der Seminarleitung.

        Für die Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses sind zudem folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen: Lateinisch (Latinum) und Englisch. Etwaige Sprachkenntnisse können Sie auch während des Studiums erwerben. In diesem Fall können Sie eine Verlängerung der Prüfungsfristen (Orientierungsprüfung und Zwischenprüfung) um zwei Fachsemester beim Prüfungsamt beantragen. Die Sprachkenntnisse können Sie direkt beim Prüfungsamt nachweisen.

         

        Die Zwischenprüfung im Nebenfach

        Die Zwischenprüfung besteht im Nebenfach aus den studienbegleitenden Prüfungsleistungen der Module

        • Aufbaumodul Antike Rhetoriktradition

        Neben der üblichen Seminararbeit sind als Prüfungsleistungen in diesen Modulen gefordert:

        • Mündliche Prüfung (AM Antike Rhetoriktradition)
        • Zwischenprüfungsklausur (AM Antike Rhetoriktradition)

        Die Zwischenprüfungsklausur erstreckt sich über das Thema des besuchten Seminars. Die 30-minütige mündliche Prüfung behandelt historische und systematische Aspekte der Rhetorik. In welchen Seminaren die Zwischenprüfung abgelegt werden kann, entnehmen Sie bitte dem Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semesters. Die Themen der mündlichen Prüfung klären Sie direkt mit der Seminarleitung.

        Für die Ausstellung des Zwischenprüfungszeugnisses sind zudem folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen: Lateinisch (Latinum) und Englisch. Etwaige Sprachkenntnisse können Sie auch während des Studiums erwerben. In diesem Fall können Sie eine Verlängerung der Prüfungsfristen (Orientierungsprüfung und Zwischenprüfung) um zwei Fachsemester beim Prüfungsamt beantragen. Die Sprachkenntnisse können Sie direkt beim Prüfungsamt nachweisen.

      • Schlüsselqualifikationen

        Bitte beachten Sie, dass neben den obligatorischen Seminaren im Haupt- und Nebenfach und den Prüfungen in einem B.A.-Studiengang stets auch Leistungen im überfachlichen Bereich gefordert werden. Diese werden allgemein auch als Schlüsselqualifikationen bezeichnet. Insgesamt müssen 21 Leistungspunkte im überfachlichen Bereich erbracht werden. Die Leistungen sind direkt beim Prüfungsamt nachzuweisen. Pro Leistung können maximal 10 ECTS-Punkte erworben werden (gilt auch für längere Praktika).

        ECTS-Punkte im überfachlichen Bereich können erworben werden durch:

        • Seminare beim Career-Service (Anmeldung über ALMA) (auch Virtuelle Rhetorik)
        • Seminare des Studio Literatur und Theater
        • Praktika und ggf. auch Werkstudententätigkeit

         

        Nicht angerechnet werden:

        • Theorieseminare
        • Vorlesungen
        • Engagement in der Fachschaft
        • Praxisseminare der Rhetorik

         

        Hinweis: Die Regelung gilt für Studierende der Allgemeinen Rhetorik im Hauptfach. Studierende der Allgemeinen Rhetorik im Nebenfach wenden sich bitte an die Studienfachberatung ihres jeweiligen Hauptfachs.

        Schlüsselqualifikationen, die im Ausland (z.B. im Rahmen des Erasmus-Programms) erbracht wurden (etwa Sprachkurse) werden im Rahmen der normalen Auslandsanrechnung mit verbucht. Entsprechende Bescheinigungen stellt Prof. Till zusammen mit der Anrechnung von Auslandsstudienleistungen aus.

         

        Erwerb überfachlicher berufsorientierender Kompetenzen durch Praktika

        Praktika können als Schlüsselqualifikationen angerechnet werden. Dazu regelt die Satzung zum Erwerb überfachlicher berufsfeldorientierter Kompetenzen (Studium Professionale) für Bachelorstudiengänge der Universität Tübingen (B, II § 13-23) die Modalitäten. Den Nachweis des Praktikums können Sie direkt beim Prüfungsamt erbringen. Dazu reichen Sie dort ein:

        • Einen schriftlichen Praktikumsbericht
        • Eine Kopie des Praktikumsvertrages
        • Eine Kopie des Praktikumszeugnisses

         

        Der Praktikumsbericht für die Anrechnung als Schlüsselqualifikation dient der theoretischen Aufarbeitung, abschließenden Reflexion der Erfahrungen und dem Wissenstransfer. Der Praktikumsbericht ist ein eigenständig verfasster Erfahrungsbericht mit einem Umfang von ca. 1500 Wörtern (ca. 5 Seiten) und soll Informationen zu folgenden Aspekten des Berufspraktikums enthalten:

        • Beschreibung der Praktikumsstelle (Branche, Rechtsform, Größe)
        • Beschreibung des konkreten Einsatzbereiches (Aufgabenbereich, organisatorische Einbindung des Einsatzbereiches in die Praktikumsstelle)
        • personelle Ausstattung des Einsatzbereiches, Art der Betreuung während des Berufspraktikums, Zeitpunkt und Dauer des Berufspraktikums
        • Beschreibung der ausgeübten Tätigkeiten sowie
        • Resümee und Beurteilung der Praktikumsstelle

         

      • Studienabschluss

        Die Prüfungsleistungen zum Studienabschluss unterscheiden sich erheblich in Haupt- und Nebenfach. Alle Informationen zu den jeweiligen Prüfungsleistungen finden Sie unten. Bitte beachten Sie, dass neben den obligatorischen Seminaren im Haupt- und Nebenfach und den Prüfungen in einem B.A.-Studiengang stets auch Leistungen im überfachlichen Bereich gefordert werden (siehe oben).

        + Der Studienabschluss im Hauptfach

        Im Hauptfach schließen Studierende ihr Studium mit den im Spezialisierungsmodul III und im Prüfungsmodul geforderten Leistungen ab. Diese sind neben dem üblichen Referat im Hauptseminar eine mündliche Prüfung sowie die Bachelor-Arbeit.

         

        Die Bachelorarbeit

        Die Bachelorarbeit soll zeigen, dass Sie in der Lage sind, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem selbständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und die so gewonnenen Ergebnisse sachgerecht schriftlich darzustellen.

         

        Die wichtigsten Informationen zur Bachelorarbeit:

        • Die Bearbeitungszeit beträgt 9 Wochen nach Anmeldung der Arbeit
        • Der Umfang beträgt 25-30 Textseiten (es gelten die üblichen Vorgaben zu Schriftbild, Layout und Zitation)
        • Deckblatt, Inhaltsverzeichnis, Literaturverzeichnis, mögliche Anhänge sowie eine zwingend notwendige Antiplagiatserklärung kommen hinzu • Die Antiplagiatserklärung folgt dem auf der Seite des Prüfungsamtes vorgegebenen Wortlaut
        • Die Bachelorarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden, dies gilt es aber mit dem Betreuer zu besprechen • Betreuen können Ihre Bachelorarbeit Prof. Till, Prof. Kramer und Prof. Knape

         

        Themenfindung: Sie dürfen und sollen Ihrem Betreuer eigenständig einen Themenvorschlag vorlegen, haben aber keinen Anspruch auf dessen Berücksichtigung – im Zweifelsfall kann der/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses ein Thema vergeben (PO 2012, Allgem. Teil, I, § 25, Abs. 1). Nutzen Sie diese Chance: Die Bachelorarbeit ist ein aufwendigeres Projekt als bisherige Seminararbeiten. Insbesondere Themen, für die Sie sich besonders interessieren und zu denen Sie bereits eine Expertise aufbauen konnten, kommen in Frage. Achten Sie aber darauf, dass die Bachelorarbeit (wie jede andere Prüfungsleistung auch) eine für sich stehende Prüfungsleistung ist.

        Die Anmeldung erfolgt über Ihren Betreuer. Wenn Sie Ihr Thema besprochen und festgelegt haben, kann Ihr Betreuer Sie für die Prüfung anmelden. Ihr Betreuer teilt Ihnen Ihre Abgabefrist mit: Nach Anmeldung der Arbeit haben Sie 9 Wochen Bearbeitungszeit.

        Die Abgabe erfolgt in gedruckter Form (einseitiger Druck, gebunden oder in Klemmhefter) im Sekretariat der Allgemeinen Rhetorik sowie als zusammenhängende PDF-Datei an ba-arbeiten@philosophie.uni-tuebingen.de. Die Arbeit darf, falls erforderlich, multimediale Teile auf digitalen Datenträgern enthalten (sinnvoll z.B. bei größeren Analysekorpora). Bitte beachten Sie aber: Die gedruckt und digital abgegebenen Versionen müssen in jedem Fall identisch sein (betrifft auch Anhänge).

        Die Antiplagiatserklärung muss zwingend dem auf der Seite des Prüfungsamtes vorgegebenen Wortlaut folgen:

        Ich erkläre hiermit,
        dass ich die vorliegende Arbeit selbständig verfasst habe,
        dass ich keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel und Quellen benutzt habe,
        dass ich alle wörtlich oder sinngemäß aus anderen Werken übernommenen Aussagen als solche gekennzeichnet habe,
        dass die Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen Gegenstand eines anderen Prüfungsverfahrens gewesen ist,
        dass ich die Arbeit weder vollständig noch in wesentlichen Teilen bereits veröffentlicht habe,
        dass das in Dateiform eingereichte Exemplar mit dem eingereichten gebundenen Exemplar übereinstimmt.

        Hilfestellungen zum Bewältigen einer umfangreichen Abschlussarbeit kann Ihnen das Mentorat, die Fachschaft sowie das Diversitätsorientierte Schreibzentrum der Universität anbieten.

         

        Die mündliche Prüfung

        Die mündliche Prüfung im Spezialisierungsmodul III ist eine 30-minütige Prüfung, in der Sie zu drei Themen geprüft werden. Die mündliche Prüfung soll zeigen, dass Sie Fachwissen und Zusammenhänge zu den jeweiligen Themen darlegen können und in der Lage sind, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen und aufbauend darauf zu beantworten.

        Die drei Themen der mündlichen Prüfung können Sie eigenständig vorschlagen. Sprechen Sie sich dazu mit Ihrem Prüfer ab. Erarbeiten Sie dazu eine Literaturliste mit fünf bis sieben Einträgen (je nach Art des Eintrags) pro Thema. Bitte beachten Sie: Eines der drei Themen muss historisch ausgerichtet sein.

        Für die Anmeldung zur mündlichen Prüfung wenden Sie sich bitte an Ihren Prüfer bzw. Ihre Seminarleitung. Vereinbaren Sie individuell einen Prüfungstermin. Sie können Ihre mündliche Prüfung bei Prof. Till, Prof. Kramer und Prof. Knape absolvieren.

         

        Die Bachelor-Gesamtnote

        Die Zusammensetzung der B.A.-Gesamtnote ist in § 29 des Allgemeinen Teils sowie in § 12 des Besonderen Teils der Prüfungsordnung geregelt. Dort heißt es:

        „Die Bachelor-Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Fachnoten im Haupt- und Nebenfach, wobei die Note im Hauptfach fünffach und die Note im Nebenfach dreifach zu gewichten ist.“ (PO 2012, Allgem. Teil, VII, § 29, Abs. 2)

        „Die Note im Hauptfach ergibt sich unter Berücksichtigung der weiteren Regelungen in § 29 des Allgemeinen Teils dieser Ordnung zu 20 % aus der Note des Moduls ‘Prüfungsmodul’ (Bachelor-Arbeit und eventuell in der Tabelle in § 3 für dieses Modul vorgesehene weitere Leistungen)und zu 80 % aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt aller Noten der übrigen benoteten Module außer den im Bereich ‘überfachliche berufsfeldorientierte Kompetenzen’ (außer wenn diese integriert in Fachveranstaltungen erworben werden) absolvierten Modulen.“ (PO 2012, Besonderer Teil, VI, § 12, Abs. 1)

        Bezüglich der Zusammensetzung der Fachnote Ihres Nebenfachs konsultieren Sie bitte die entsprechende Prüfungsordnung.

        + Der Studienabschluss im Nebenfach

        Im Hauptfach schließen Studierende ihr Studium mit den im Spezialisierungsmodul II geforderten Leistungen ab. Neben den üblichen Prüfungsleistungen in Hauptseminar und Vorlesung sind keine gesonderten Prüfungen vorgesehen.

         

        Die Bachelor-Gesamtnote

        Die Zusammensetzung der B.A.-Gesamtnote ist in § 29 des Allgemeinen Teils sowie in § 12 des Besonderen Teils der Prüfungsordnung geregelt. Dort heißt es:

        „Die Bachelor-Gesamtnote ergibt sich aus dem Durchschnitt der Fachnoten im Haupt- und Nebenfach, wobei die Note im Hauptfach fünffach und die Note im Nebenfach dreifach zu gewichten ist.“ (PO 2012, Allgem. Teil, VII, § 29, Abs. 2)

        „Die Note im Nebenfach ergibt sich unter Berücksichtigung der weiteren Regelungen in § 29 des Allgemeinen Teils dieser Ordnung aus dem nach Leistungspunkten gewichteten Durchschnitt der Noten der studienbegleitenden Prüfungsleistungen.“ (PO 2012, Besonderer Teil, VI, § 12, Abs. 2)

        Bezüglich der Zusammensetzung der Fachnote Ihres Hauptfachs konsultieren Sie bitte die entsprechende Prüfungsordnung.

      • Wechsel alte in neue Prüfungsordnung

        Studierende, die ihr Studium mit dem Wintersemester 2019/20 neu aufgenommen haben, studieren in der Prüfungsordnung 2019/20. Studierende, die ihr Bachelor-Studium in Allgemeiner Rhetorik vor dem vorstehend genannten Semester aufgenommen haben, können bis zum 31. März 2024 in die Prüfungsordnung 2019/20 wechseln. Dafür richten Sie einen schriftlichen Antrag an das Prüfungsamt für die Philosophische Fakultät.

        Beim Wechsel werden bisherige Studien- und Prüfungsleistungen nach den in der Anrechnungstabelle im Downloadbereich rechts geregelten Verfahren übertragen. Bitte beachten Sie: Dies betrifft auch Fehlversuche. Sollten Sie in der Prüfungsordnung 2012 einen Prüfungsanspruch endgültig verloren haben, ist kein Wechsel möglich.

       

      Links und Downloads

      1. Bewerbung



      2. B.A. PO 2023/24























      3. B.A. PO 2019/20























      4. B.A. PO 2012






      Universität Tübingen

      Eberhard Karls Universität Tübingen
      Geschwister-Scholl-Platz
      72074 Tübingen

      Tel.: +49 (0) 70 71/29-0
      E-mail: info@uni-tuebingen.de
      Web: www.uni-tuebingen.de

      Allgemeine Rhetorik

      Seminar für Allgemeine Rhetorik
      Wilhelmstraße 50
      72074 Tübingen

      Tel.: 0 70 71 / 29 7 84 31
      E-mail: nasinfo@uni-tuebingen.de

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