Generelle Informationen
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Bewerbung und Zulassung
Wer den B.A.-Studiengang Allgemeine Rhetorik oder ein affines Fach studiert und besser als die Note „gut“ erworben hat, kann sich um einen Studienplatz im M.A.-Studiengang Allgemeine Rhetorik bewerben. Sie können den M.A.-Studiengang sowohl im Sommersemester als auch im Wintersemester beginnen. Der Bewerbungsschluss für das Sommersemester ist der 15. März; der Bewerbungsschluss für das Wintersemester der 15. September. Die Bewerbung erfolgt über ein Online-Verfahren, das zentral über das Studentensekretariat der Universität angeboten wird.Der M.A.-Studiengang Allgemeine Rhetorik dient der wissenschaftlichen Qualifizierung forschungsorientierter Studenten, in ihm verbinden sich Forschung und Lehre in enger Weise. Dabei werden fortgeschrittene Techniken wissenschaftlichen Arbeitens ebenso vermittelt wie die gründliche Kenntnis der Theorie, Geschichte und Systematik des Faches sowie der Zugang zu aktuellen Forschungsthemen.
Sprachnachweis: Ab Wintersemester 2019/2020 ist kein Latinum mehr nötig. Teile der für den Studienerfolg erforderlichen wissenschaftlichen Literatur sind Englisch. Daher wird empfohlen, dass Studierende zu Studienbeginn über Sprachkenntnisse Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen.
Eine knappe Übersicht über den MA-Studiengang finden sie unter: https://uni-tuebingen.de/studium/studienangebot/verzeichnis-der-studiengaenge/detail/course/allgemeine-rhetorik-master/
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Auslandsaufenthalt
Allgemeine Informationen zum Studium im Ausland finden Sie beim Dezernat V International Office: https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung/v-international-office/Weitere Informationen zu Auslandsaufenthalten stehen kompakt zusammengefasst unter dem Reiter Auslandsstudium im BA-Studiengang: http://www.rhetorik.uni-tuebingen.de/rhetorik-studium/ba-studiengang/
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Beratungsangebote
Für alle studienfachbezogenen Fragen können Sie die Beratungsangebote des Seminars für Allgemeine Rhetorik wahrnehmen:Studienfachberatung
Frank Schuhmacher
frank-holger.schuhmacher@uni-tuebingen.de
Nach VereinbarungFragen rund um das Studium der Rhetorik, z.B.
Studienaufbau
Semesterplanung
Prüfungsfristen
Anrechnung von PrüfungsleistungenProf. Dr. Dietmar Till
dietmar.till@uni-tuebingen.deDi, 17:00-18:00 Uhr (Anmeldung über Eintrag in die Liste vor R550 oder über Frau Fiege.) | Zoom-Sprechstunden müssen individuell vereinbart werden.)
Betreuer für Profil 1 und 2
Auslandssemester
Erasmus
internationale VernetzungProf. Dr. Olaf Kramer
olaf.kramer@uni-tuebingen.de
Do, 11:00-12:00 UhrBetreuer für Profil 3
BAFöG
StudienkrediteDr. Thomas Zinsmaier
thomas.zinsmaier@uni-tuebingen.de
Di, 12:00-13:00 UhrProbleme mit Seminaranmeldung und Platzverteilung in ALMA Peer Learning
Sinem TuncerSprechstunde: Do. 14:00-16:00 Uhr R 511 (Bitte melden Sie sich per Mail: mentorat@rhetorik.uni-tuebingen.de)Unterstützung beim wissenschaftlichen Arbeiten (individuelle Fragen bei Hausarbeiten und Referaten), Campus: Fragen zur Seminar- und Prüfungsanmeldung, Beratung bei der Studienplanung (BA/MA) Coaching / Studienbegleitung Peer Learning
Annika HennerSprechstunde: Di. 14:00-16:00 Uhr online über Zoom (Bitte melden Sie sich per Mail: mentorat@rhetorik.uni-tuebingen.de)Unterstützung beim wissenschaftlichen Arbeiten (individuelle Fragen bei Hausarbeiten und Referaten), Campus: Fragen zur Seminar- und Prüfungsanmeldung, Beratung bei der Studienplanung (BA/MA) Coaching / Studienbegleitung Schreibberatung
Richard KönigSprechstunde: Di. 13:00-15:00 Uhr, R 509 richard.koenig@student.uni-tuebingen.de
Fragen zum wissenschaftlichen Arbeiten und Schreiben: z.B. Hausarbeiten, Themenfindung, Recherche, Umgang mit Krisen im Arbeitsprozess Die Universität Tübingen bietet mit dem Diversitätsorientiertes Schreibzentrum Beratungen rund um Hausarbeiten, aber auch für Abschlussarbeiten an. Dort können Sie sich Anregung und Hilfe für Ihren Schreibprozess holen. Nähere Informationen finden Sie unter: https://uni-tuebingen.de/einrichtungen/verwaltung/iii-studium-und-lehre/diversitaetsorientiertes-schreibzentrum/
Wenn Sie weitere Fragen rund um Ihr Studium haben, dann besuchen Sie doch unseren FAQ.
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Gleichstellung
Wenn Sie eine Behinderung haben oder unter einer chronischen Krankheit leiden, sollen Sie dadurch beim Studium der Allgemeinen Rhetorik keine Nachteile erfahren. Nützliche Informationen und ein breites Beratungsangebot finden Sie hier.Bei Fragen der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Familie und Studium, bei Diskriminierung oder sexueller Belästigung erhalten Sie Beratung und Unterstützung durch die Gleichstellungskommission der Philosophischen Fakultät. Hier finden Sie die Ansprechpartnerinnen.
M.A. PO 2019/20
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Der Verlauf des M.A.-Studiums
Der M.A.-Studiengang ist auf vier Semester angelegt und besteht aus einem Allgemeinen Teil, einem Profilbereich und einem abschließenden Prüfungsmodul. Die drei wählbaren Profile sind: „Theorie und systematische Forschung“, „Kulturwissenschaft und historische Forschung“, „Praxis und empirische Forschung“. Insgesamt müssen 120 ECTS-Punkte erworben werden, davon entfallen 45 ECTS-Punkte auf den Allgemeinen Teil, 45 ECTS-Punkte auf das gewählte Profil und 30 ECTS-Punkte auf das abschließende Prüfungsmodul (Prüfungsordnung Allgemeiner Teil, s. Downloads).Die verschiedenen Leistungen sind nicht festen Semestern zugeordnet. M.A.-Studierende haben also die Möglichkeit, die jeweiligen Veranstaltungen und dazugehörigen Prüfungsleistungen in der für sie passenden Reihenfolge zu absolvieren. Allerdings müssen für die Auswahl des Profils zwei Schwerpunktmodule des Allgemeinen Teils abgeschlossen sein. Das Prüfungsmodul ist an das vierte Semester gebunden. In allen vier Semestern kann als Richtwert dienen, dass pro M.A.-Semester etwa 30 ECTS-Punkte erworben werden sollten.
Bitte beachten Sie: In den Profilen können Sie zwischen verschiedenen Veranstaltungstypen wählen, um ein Modul abzuschließen. Neben den üblichen Lehrveranstaltungen sind möglich: Praktikum, Tutoriumsprojekt, Forschungs- oder Praxisprojekt.
Eine Übersicht über den Studienverlauf finden Sie im Download-Bereich unter Modulplan, ausführliche Erklärungen dazu im Modulhandbuch.
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Importmodul im Profil
Belegung der Importveranstaltungen: Die Studierenden suchen sich ihrem Profil entsprechend Vorlesungen/Seminare aus, melden sich bei den Lehrpersonen des Faches an und sprechen die Teilnahme sowie die Prüfungsleistungen mit ihnen ab. Bei Rückfragen kann Ihnen die MA-Beratung helfen. Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind: Essay oder Klausur für 6 ECTS-Punkte, Hausarbeit für 9 ECTS-Punkte.Bitte beachten Sie: Im ersten Modul des Profils müssen Veranstaltungen aus affinen Fächern importiert werden. Im dritten Modul ist der Import möglich, aber nicht notwendig.
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Praktikum/Projekt/Tutorium
Wenn Sie sich für ein Praktikum bewerben und Sie eine Bescheinigung für den Arbeitgeber benötigen, können Sie diese bei der MA-Beratung beantragen.Das Praktikum wie das Praxisprojekt ist inhaltlich mit den Zuständigen für Ihr Profil abzusprechen. Für das Profil 1 und 2 ist Prof. Till, für das Profil 3 ist Prof. Kramer zuständig.
Anregungen und Ideen für Ihre Praktikum finden Sie auch im Praxisportal der Universität Tübingen: https://www.praxisportal.uni-tuebingen.de
Für das Tutoriumsprojekt sind Dr. Drescher und Dr. König zuständig. Da die Vorbereitung auf das Tutoriumsprojekt etwas Vorlauf erfordert, wird zu Semesterende eine Rundmail mit Projektinformationen verschickt. Interessierte können sich dann für das folgende Semester anmelden.
Am Ende aller drei Veranstaltungsformen ist ein Bericht anzufertigen. Ausführliche Hinweise zur Durchführung finden Sie in der ‚Handreichung zu den Projekten‘ und im ‚Leitfaden für den Praktikumsbericht‘ (s. Downloads rechts).
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Prüfungsmodul
Im 4. Semester des M.A.-Studiums absolvieren Sie das Prüfungsmodul. Voraussetzung dafür ist, dass Sie alle übrigen Leistungen bereits im ALMA-System nachweisen können. Für die Anmeldung zur Prüfung müssen Sie also 90 ECTS-Punkte erworben haben.Zum Ablauf des Anmeldeverfahrens steht Ihnen ein Leitfaden zur Verfügung: s. Downloads (‘Handreichung zum Prüfungsmodul’).
Das Prüfungsmodul besteht aus der schriftlichen M.A.-Arbeit, der Vorstellung der M.A.-Arbeit im Kolloquium und der abschließenden mündlichen M.A.-Prüfung. Die M.A.-Arbeit muss von einem Professor der Allgemeinen Rhetorik betreut werden. Sie soll einen Umfang von ca. 70 Seiten haben und wird innerhalb von vier Monaten Bearbeitungszeit angefertigt. Die Vorstellung der M.A.-Arbeit im Kolloquium ist verbindlich, bleibt aber unbenotet.
Die mündliche M.A.-Prüfung wird im Anschluss an die Abgabe der M.A.-Arbeit innerhalb einer Frist von 8 Wochen absolviert. Sie dauert 60 Minuten und umfasst vier Themen aus den Bereichen Rhetoriktheorie, Rhetoriksystematik, Rhetorikgeschichte, Rhetorikpraxis und empirische Rhetorikforschung. Eines dieser Themen muss aus dem Bereich Rhetorikgeschichte kommen. Die mündliche M.A.-Prüfung können von Prof. Till, Prof. Kramer oder Prof. Knape abgenommen werden.
M.A. PO 2012/13
Sehr geehrte Studierende des Masterstudiengangs „Allgemeine Rhetorik“ in der Prüfungsordnung von 2013,
mit dem Inkrafttreten der neuen Prüfungsordnung 2019/20 ist eine Frist hinzugekommen, innerhalb derer Sie die Prüfungsleistungen in der Prüfungsordnungen von 2013 erbringen müssen. Achtung! Die Corona-Pandemie hat das bisherige Datum (01. Mai ’23) um drei Fachsemester verschoben.
Für Sie bedeutet das, dass sich die Fristen nunmehr um drei Semester verlängern und erst im SoSe 24 greifen. Eine Erinnerung dazu erfolgt nochmals gesondert.
Sollten Sie bei der Studienplanung Unterstützung wünschen, stehen Ihnen die Fachschaft sowie die Studienfachberatung gerne zur Verfügung. Allgemeinere Beratungsangebote finden Sie zudem auf der Homepage der Zentralen Studienberatung.
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Verlauf des M.A.-Studiums
Der M.A.-Studiengang ist auf vier Semester angelegt und besteht aus einem Pflichtbereich und einem Wahlpflichtbereich. Insgesamt müssen 120 ECTS-Punkte erworben werden, davon entfallen 45 ECTS-Punkte auf den Pflichtbereich, 42 auf den Wahlpflichtbereich und 33 auf das abschließende Prüfungsmodul.Die verschiedenen Leistungen sind nicht festen Semestern zugeordnet. M.A.-Studierende haben also die Möglichkeit, die jeweiligen Veranstaltungen und dazugehörigen Prüfungsleistungen in der für sie passenden Reihenfolge zu absolvieren. Nur das Prüfungsmodul ist an das vierte Semester gebunden. In den ersten drei Semestern kann als Richtwert dienen, dass pro M.A.-Semester etwa 30 ECTS-Punkte erworben werden sollten.
Bitte beachten Sie: In den Wahlpflichtmodulen sind jeweils 12 (I und II) bzw. 18 ECTS-Punkte (III) zu erwerben. Aus welchen Veranstaltungen sich diese 12 bzw. 18 Punkte zusammensetzen, bestimmen Sie selbst. Sie können jeweils aus den angegebenen fünf Veranstaltungstypen wählen – die Veranstaltungen sind beliebig kombinierbar. Sie müssen lediglich darauf achten, dass Sie in der Summe auf mindestens 12 bzw. 18 Punkte kommen.
Beispiel: Sie belegen im Wahlpflichtmodul I ein Hauptseminar und ein Praxisseminar (6+6 Punkte), im Wahlpflichtmodul II zwei Vorlesungen und ein Hauptseminar (3+3+6) und schließlich im Wahlpflichtmodul III ein Kolloquium, eine Vorlesung, ein Hauptseminar und ein Praxisseminar (3+3+6+6). Es sind beliebige andere Kombinationen denkbar.
Eine Übersicht über den Studienverlauf finden Sie im Download-Bereich unter Modulplan, ausführliche Erklärungen dazu im Modulhandbuch.
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Wechselregelung
Ein Wechsel von der PO 2012/13 in die PO 2019/20 ist grundsätzlich jederzeit möglich. Allerdings enthält der neue M.A.-Studiengang mehr Lehrveranstaltungen und andere Prüfungsleistungen.- Alle notwendigen Informationen finden Sie hier.
- Sonderregelungen sind nicht möglich.
- Umschreibungen sind nur zu bestimmten Terminen möglich.
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Prüfungsmodul
Im 4. Semester des M.A.-Studiums absolvieren Sie das Prüfungsmodul. Voraussetzung dafür ist, dass Sie alle übrigen Leistungen bereits im ALMA-System nachweisen können. Für die Anmeldung zur Prüfung müssen Sie also 87 ECTS-Punkte erworben haben.Zum Ablauf des Anmeldeverfahrens steht Ihnen ein Leitfaden zur Verfügung: s. Downloads (Handreichung zum Prüfungsmodul).
Das Prüfungsmodul besteht aus der schriftlichen M.A.-Arbeit, der Vorstellung der M.A.-Arbeit im Kolloquium und der mündlichen M.A.-Prüfung. Die M.A.-Arbeit muss von einem Professor der Allgemeinen Rhetorik betreut werden. Sie soll einen Umfang von ca. 70 Seiten haben und wird innerhalb von vier Monaten Bearbeitungszeit angefertigt. Die Vorstellung der M.A.-Arbeit im Kolloquium ist verbindlich, bleibt aber unbenotet.
Die mündliche M.A.-Prüfung wird im Anschluss an die Abgabe der M.A.-Arbeit innerhalb einer Frist von 8 Wochen absolviert. Sie dauert 60 Minuten und umfasst vier Themen aus den Bereichen Rhetoriktheorie, Rhetoriksystematik, Rhetorikgeschichte, Rhetorikpraxis und empirische Rhetorikforschung. Eines dieser Themen muss aus dem Bereich Rhetorikgeschichte kommen. Die mündliche M.A.-Prüfung können von Prof. Till, Prof. Kramer oder Prof. Knape abgenommen werden.
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Prüfungsordnung (PO)
Die Prüfungsordnung (allgemeiner Teil) ist in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Tübingen, Jg. 39, Nr. 4 vom 4.4. 2013 nachzulesen (ab S. 200). Sie ist seit dem Wintersemester 2013/14 gültig. S. Download-Bereich.Die speziellen Ausführungen zum MA-Studiengang finden Sie in den jeweiligen besonderen Teilen der PO. Erklärungen zu den einzelnen Modulen stehen im Modulhandbuch. Näheres dazu s. Downloads.
FAQ (MA)
Bewerbung
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Was muss ich beachten, wenn ich mit einem externen Bachelor in den Master der Allgemeinen Rhetorik einsteige?
In der ersten Semesterwoche findet eine Einführungsveranstaltung statt, hier werden Sie mit allen wichtigen Informationen zu Ihrem Masterstudium der Allgemeinen Rhetorik versorgt. Wenn Sie mit einem externen Bachelorstudium zu uns kommen, haben Sie meist nicht die Möglichkeit sich rechtzeitig für Seminare zu bewerben. In den für Sie entscheidenden Hauptseminaren werden aber gerade für solche Fälle Plätze für Sie freigehalten, schreiben Sie dem entsprechenden Seminarleiter eine E-Mail oder erscheinen Sie in der ersten Sitzung und erläutern Sie Ihre Situation.Die Rhetorik ist grundsätzlich für interdisziplinäre Bereicherungen offen, Sie müssen sich aber im ersten Studienjahr durch zusätzliche Lektüre die Grundlagen des Studienfaches gewissenhaft erarbeiten. Es ist empfehlenswert, sich die Grundlagen des Faches in einer Einführungsvorlesung anzueignen. Auch kann ein Besuch eines Einführungsseminars (für BA-Studierende) eine geeignete Form dafür sein. Ein Seminar-Besuch ist mit den jeweiligen Dozierenden abzuklären.
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Welche Sprachen muss ich für ein MA-Studium vorweisen können?
Ab Wintersemester 2019/2020 ist kein Latinum mehr nötig. Teile der für den Studienerfolg erforderlichen wissenschaftlichen Literatur sind Englisch. Daher wird empfohlen, dass Studierende zu Studienbeginn über Sprachkenntnisse Englisch auf Niveau B2 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) verfügen. -
Ist es möglich sich Praktika oder Kurse (Seminare/VLs) für das MA-Studium anzurechnen, die vor Studienbeginn liegen?
Praktika, die vor dem Studienbeginn absolviert wurden, können nicht für das MA-Studium angerechnet werden. Veranstaltungen wie Seminare oder Vorlesungen können nur in Absprache mit der MA-Beratung angerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sie zeitlich nicht länger als ein Semester vor der Aufnahme des MA-Studiums liegen.
Studium
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Wie gehe ich bei den Importveranstaltungen im MA vor?
Suchen Sie sich, Ihrem Profil entsprechend, Veranstaltungen in Rhetorik-affinen Fächern aus und klären Sie die Teilnahme mit den Dozierenden vor Ort ab. Achten Sie darauf, dass die zu erbringenden Prüfungsleistungen sich mit den Vorgaben der Rhetorik decken müssen. -
Wo muss ich mich für ein Tutoriums-/Praktikums/-Praxisprojekt anmelden?
Eine Anmeldung über ALMA ist nicht erforderlich. Es genügt die Zusage eines Betreuers/einer Betreuerin.
Prüfungsphase
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Wie läuft die Prüfungsphase im Master ab?
Die Masterarbeit ist mit der Betreuungsperson zu koordinieren, das heißt inhaltlich und methodisch an das gewählte Profil anzubinden. Die Fragestellung wird von den Studierenden eigenständig entwickelt und mit der Betreuungsperson abgesprochen. Die Arbeit ist mindestens einmal im Master-Kolloquium vorzustellen.
Die mündliche Prüfung erfolgt nach Abgabe der MA-Arbeit und umfasst vier Themen, die mit dem/der Prüfer*In abzustimmen sind. Davon soll mindestens eines historisch ausgerichtet sein. -
Wie setzt sich meine Note zusammen?
Die Note setzt sich aus 45 % MA-Thesis, 15 % mündliche Prüfung, 20 % aus den Schwerpunktmodulen und 20 % aus dem Profilteil zusammen.
Für die PO 2012/13 wird die Note, wie folgt, errechnet: 50 % MA-Thesis, 25 % mündliche Prüfung, 25% aus dem errechneten Durchschnitt des Aufbaumoduls Praktische Rhetorik und der Module Spez. I, II und III. -
Kann sich die Prüfungsphase auch ins 5. Semester ziehen?
Einfache Antwort: Ja. Wenn Sie die M.A.-Arbeit in Ihrem 4. Semester angemeldet haben, müssen Sie sich – wenn Sie das nicht wollen – auch nicht mehr zurückmelden.
Offene Fragen
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Meine Frage wurde nicht beantwortet, an wen kann ich mich wenden?
Die MA-Studienberatung kann Ihnen bei ungeklärten Fragen gerne weiterhelfen. Schreiben Sie dazu einfach eine Mail an: ma-beratung@rhetorik.uni-tuebingen.de