Rhetorik und Recht sind untrennbar miteinander verbunden. Vor Gericht und bei Vertragsverhandlungen ist Kommunikationskompetenz ein entscheidender Faktor. Wie aber funktioniert Überzeugungsbildung im juristischen Kontext – und wie lassen sich rhetorische Kenntnisse und Fähigkeiten in diesem Zusammenhang konkret anwenden? Zur Beantwortung eben dieser Fragen bietet das Seminar für Allgemeine Rhetorik in Kooperation mit der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen die interdisziplinäre Zusatzqualifkation „Rhetorik und Recht“ an.
Was umfasst die Zusatzqualifikation?
Die Zusatzqualifikation Rhetorik und Recht bietet ein interdisziplinäres Vorlesungs- und Seminarprogramm, das ich auf zwei Semester verteilt und Rhetorik- und Jura-Studierenden Grundkenntnisse der jeweils anderen Disziplin vermittelt. Neben dem Besuch einer semesterbegleitenden Vorlesung des jeweils anderen Fachs finden übergreifende Praxisseminare (umgesetzt als Wochenend-Blockseminare) unter Beteiligung erfahrener Praktiker statt. Thematisch können die Studierenden aus den Schwerpunktmaterien Wettbewerbsrecht, Arbeitsrecht sowie Staats-, Europa- und Völkerrecht inkl. Grundlagen wählen.
An wen richtet sich die Zusatzqualifikation?
Die Zusatzqualifikation Rhetorik und Recht richtet sich an Studierende der Allgemeinen Rhetorik (Zulassungsvoraussetzung: bestandene Zwischenprüfung) und der Rechtswisssenschaften. Die Teilnehmerzahl ist hierbei auf jeweils 20 Studierende der Rechtswissenschaften und 20 Studierende der Rhetorik begrenzt. Die Plätze werden im Zuge eines Auswahlverfahrens vergeben (siehe auch „Weitere Informationen zur Bewerbung“).
Wann findet das Programm statt?
Das Programm beginnt im Sommersemester 2020 mit einer Vorlesung im Kontext der juristischen Disziplin sowie einem Praxisseminar zu juristischen Anwendungsfeldern. Im Wintersemester 2020/21 folgen dann eine Vorlesung sowie ein Praxisseminar im rhetorischen Bereich.
Kontakt und Bewerbung
Interesse? Dann bewirb Dich jetzt. Die Plätze sind begrenzt! Bewerbungen bis 15.02.2020 an
rur-studium@uni-tuebingen.de
Die Veranstaltungen für das Sommersemester 2020 aus dem juristischen Bereich findest Du hier.
Weitere Informationen auch auf unserer Webseite:
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Weitere Informationen zur Bewerbung
Aktuell kannst Du dich für das SoSe 2020 bewerben. Bewerbungsschluss ist der 15. Februar 2020.
Zugangsvoraussetzungen zur Zusatzqualifikation Rhetorik und Recht
- Immatrikulation an der Universität Tübingen
- Studium der Rechtswissenschaft oder der Rhetorik im Hauptfach oder eines anderen Hauptfaches, soweit ein Kooperationsabkommen der betreffenden anderen Fakultät mit der Juristischen Fakultät oder der Rhetorik besteht
- Für Studierende der Allgemeinen Rhetorik: bestandene Zwischenprüfung (kann nachgereicht werden)
Sollte die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Bei Studierenden der Juristischen Fakultät ist dabei die Note der Zwischenprüfung entscheidend. Bei besonderem Interesse, belegt durch ein Motivationsschreiben und entsprechende Leistungen in den bisherigen Klausuren und Hausarbeiten, können auch Bewerbungen ohne bestandene Zwischenprüfung berücksichtigt werden.
Bewerbungsunterlagen
Bitte richte Deine Bewerbung inklusive folgender Unterlagen bis 15. Februar 2020 zusammengefasst in einer PDF-Datei an rur-studium@uni-tuebingen.de
Folgende Unterlagen sollten enthalten sein:
- Immatrikulationsbescheinigung der Universität Tübingen
- Nachweis der Zwischenprüfung (Transcript of Records)
- Zwei Präferenzen bzgl. der jeweiligen Schwerpunkte (Europarecht, Arbeitsrecht, Wettbewerbsrecht)
- Lebenslauf mit Kontaktdaten
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FAQs
I. Generelle Fragen
Worum geht es bei Rhetorik und Recht eigentlich?
Ziel des Programms Recht und Rhetorik ist es zu vermitteln, wie Überzeugungsbildung im juristischen Bereich funktioniert. Zugleich sollen gewonnene Kenntnisse praktisch angewandt werden. Die Zusatzqualifikation Rhetorik und Recht umfasst zwei Semester. Sie beginnt im Sommersemester 2020 und vermittelt Rhetorik- und Jura-Studierenden Grundkenntnisse der jeweils anderen Disziplinen. Neben dem Besuch einer semesterbegleitenden Vorlesung des anderen Fachs finden übergreifende Praxis-Seminare, verblockt als Wochenendseminar, unter Beteiligung erfahrender Praktiker statt.
Wer führt die Zusatzqualifikation durch?
Die Zusatzqualifikation Rhetorik und Recht wird vom Rhetorischen Seminar in Kooperation mit der Juristischen Fakultät durchgeführt.
Wer kann teilnehmen?
Teilnehmen können Hauptfach-Studierende der Rechtswissenschaft oder der Rhetorik (Voraussetzung: bestandene Zwischenprüfung) der Universität Tübingen. Studierende eines anderen Hauptfaches der Universität Tübingen können teilnehmen, soweit ein Kooperationsabkommen der betreffenden anderen Fakultät mit der Juristischen Fakultät oder der Rhetorik besteht.
II. Inhalt und Struktur des Studienprogramms RuR
Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?
Jedes der beiden Module umfasst jeweils eine Vorlesung im Umfang von 2 SWS sowie die Teilnahme an einem Praktiker-Seminar im Umfang von 2 SWS, die verblockt als Wochenend-Seminar stattfinden. Eine Teilnahme am Programm setzt zudem das erfolgreiche Absolvieren je einer Klausur pro Modul voraus. Gegenstand der Klausur ist der Stoff des gewählten Schwerpunktbereichs.
Welche Vorteile habe ich von einer Teilnahme?
- Erwerb außerfachlicher Kompetenzen
- Kontakte zu Juristen und Rhetorikern aus der Praxis
- Erwerb eines Nachweises über erlangte Zusatzkompetenzen im juristischen und rhetorischen Bereich.
III. Anmeldung und Zulassung
Nach welchen Kriterien werden die Plätze vergeben?
Sollte die Anzahl der Bewerbungen die Anzahl der verfügbaren Plätze übersteigen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt. Bei Studierenden der Juristischen Fakultät ist dabei die Note der Zwischenprüfung sowie die Note des Grundlagenscheins entscheidend.
Alle weiteren Fragen beantworten wir gerne unter rur-studium@uni-tuebingen.de